Ge­bots­ter­min 1. Ju­ni 2025 – KWK-An­la­gen

Veröffentlichung der Ergebnisse

Ergebnisse der Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen (Gebotstermin 1. Juni 2025)
Ausgeschriebene Menge (kW)89.980
Zuschlagsmenge (kW)88.012
Zulässiger Höchstwert (ct/kWh)7,00
Werte für alle bezuschlagten Gebote
Durchschnittlicher, mengengewichteter Zuschlagswert (ct/kWh)5,73 
Niedrigster Gebotswert (mit Zuschlag) (ct/kWh)4,50
Höchster Gebotswert (mit Zuschlag) (ct/kWh)6,38
Zuschlagsübersicht gem. § 15 (1) Nr. 2 KWKAusV
BieterAnlagenstandortMaStR-Nr.Gebotsnummer

Zuschlagsnummer

Stadtwerke Itzehoe GmbHKlosterbrunnen 6
25524 Itzehoe
SEE937322575346 KWK25-1-2
STAWAG - Stadt- und Städteregionswerke Aachen AGPhilipsstraße 15
52068 Aachen
SEE941023539989Anlagenstandort Philipsstraße 15,
52068 Aachen Flurstück 238
KWK25-1-4
Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbHThomas-Müntzer-Straße 4
02625 Bautzen
SEE966443422055, 979860445705 Modernisierung-HKW-OstKWK25-1-9
Stadtwerke Riesa GmbHLauchhammer Straße 2
01591 Riesa
SEE932525315508 KWK25-1-10
Ahrtal-Werke GmbHDahlienweg 25
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
SEE997378783676Gebot 2KWK25-1-12
Stadtwerke Gießen AGMittermaierstraße 25
35394 Gießen
SEE981859488235MittermaierstraßeKWK25-1-13
Stadtwerke Öhringen GmbHKastellstraße 5
74613 Öhringen
SEE975329288999Gebot 1KWK25-1-14
Stadtwerke Gießen AGUdersbergstraße 101
35394 Gießen
SEE993172436350UdersbergstraßeKWK25-1-16
Stadtwerke Duisburg AGWanheimer Straße 445
47055 Duisburg
SEE900793173250, 964698280499, 958355510623, 936311685738, 983318667823, 907939347339, 950283018639, 997834486240, 922337562573, 945700315149Gebot2HKWIII/CKWK25-1-17
Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbHSalinenstraße 31-3
74523 Schwäbisch Hall
SEE921434725300Gebot 5KWK25-1-21
Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbHReudener Straße 72
06766 Bitterfeld-Wolfen
SEE999107413649Gebot 1KWK25-1-22
Stadtwerke Gießen AGStolzenmorgen 9
35394 Gießen
SEE916379081666StolzenmorgenKWK25-1-23
Stadtwerke Gießen AGLahnstraße 37
35398 Gießen
SEE973230110682LahnstraßeKWK25-1-24
Stadtwerke Marburg GmbHSoftware-Center 4
35037 Marburg
SEE98850774863525KWK1KWK25-1-28
Stadtwerke Delitzsch GmbHStauffenbergstraße 1
04509 Delitzsch
SEE938324111365SWD-KWK-Anlage-2KWK25-1-30
Stadtwerke Delitzsch GmbHStauffenbergstraße 1
04509 Delitzsch
SEE992272102691SWD-KWK-Anlage-1KWK25-1-31
Stadtwerke Leipzig GmbHSpohrstraße 3
04103 Leipzig
SEE929068055572BHKW SpohrKWK25-1-34
Mit dieser Veröffentlichung werden die Zuschläge bekannt gegeben. Die Zuschläge gelten eine Woche nach dieser Bekanntgabe als bekanntgegeben. Die Bekanntgabe war am 8. Juli 2025, so dass die Zuschläge nach § 15 Abs. 1 Nr.2 KWKAusV am 15. Juli 2025 als bekanntgegeben anzusehen sind.
Gebote, die nicht auf der Liste stehen, haben keinen Zuschlag erhalten. Die Bieter werden über die Gründe der Nichtbezuschlagung benachrichtigt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Beschwerde erhoben werden.

Die Beschwerde ist bei dem Beschwerdegericht, dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Hausanschrift: Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf), einzureichen. Die Beschwerde ist zu begründen. Die Frist für die Beschwerdebegründung beträgt einen Monat. Sie beginnt mit der Einlegung der Beschwerde und kann auf Antrag von dem oder der Vorsitzenden des Beschwerdegerichts verlängert werden. Die Beschwerdeschrift und die Beschwerdebegründung müssen durch einen Rechtsanwalt unterzeichnet sein.
Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 76 Abs. 1 EnWG).

Bekanntmachung der Ausschreibung

(gem. § 7 Abs. 1 KWKAusV)

Kurzübersicht
Abgabefrist für den GebotsterminAusschreibungsvolumenHöchstwertVerfahren
1. Juni 202589,98 MW7,0 ct/kWhPay as bid

Gebotstermin

Gebotstermin ist der 1. Juni 2025.

Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Da der 1. Juni 2025 ein Sonntag ist, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag, hier den 2. Juni 2025 (§§ 188, 193 BGB).

Abgabefrist für diesen Termin ist Montag, der 2. Juni 2025. Gebote können an diesem Tag bis 23:59 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden

Ausschreibungsvolumen

Das Ausschreibungsvolumen zum Gebotstermin 1. Juni 2025 beträgt 89,98 Megawatt.

Ausschreibungsvolumen ergibt sich als Ausgangspunkt aus den 75 Megawatt, die gem. § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2a KWKAusV für KWK-Anlagen auszuschreiben sind. Dieses Ausschreibungsvolumen erhöht sich für den Gebotstermin wie folgt:

Dem Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins ist zum einen ein Ausschreibungsvolumen vorangegangener Gebotstermine in Höhe von 6,648 MW hinzuzurechnen. Dieses resultiert aus Zuschlagsentwertungen (§ 3 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 KWKAusV).

Zum anderen ist dem Ausschreibungsvolumen das Ausschreibungsvolumen der vorherigen Ausschreibung in Höhe von 23,312 MW hinzuzurechnen, das aufgrund von § 11 Abs. 1 KWKAusV nicht bezuschlagt werden konnte (§ 3 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 KWKAusV). Da sich das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin durch diese Aufschläge um mehr als 25 MW erhöhen würde (29,96 MW), ist das zusätzliche Ausschreibungsvolumen entsprechend § 3 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 KWKAusV auf die noch verbliebenden zwei Ausschreibungsrunden zu verteilen. Die KWKAusV sieht für diesen Fall eine Verteilung des Ausschreibungsvolumens auf drei noch nicht bekanntgemachte Gebotstermin vor. Da jedoch nur noch zwei Gebotstermine stattfinden, erfolgt die Verteilung auf die beiden noch anstehenden Gebotstermine im Juni und Dezember 2025. Daraus ergibt sich für diesen Gebotstermin ein Aufschlag von 14,98 MW.

Höchstwert und Gebotsverfahren

Der Höchstwert beträgt für diesen Gebotstermin für KWK-Anlagen 7,0 ct/kWh KWK-Strom (gem. § 5 Nr. 1 KWKAusV).

Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Zum Gebotstermin werden die Zuschlagswerte im Gebotspreisverfahren ("pay as bid") ermittelt: Entscheidend für die Ermittlung des Zuschlagswerts ist somit der Gebotswert des abgegebenen Gebots.

Sicherheit

Für jedes Gebot ist eine Sicherheit zu stellen. Die Sicherheit beträgt grundsätzlich 70 Euro pro gebotenem Kilowatt KWK-Leistung: Beinhaltet das Gebot zum Beispiel eine Anlage mit einer KWK-Leistung von zwei Megawatt, so ist eine Sicherheit von 140.000 Euro (70 Euro x 2.000 kW) zu zahlen (gem. § 10 Abs. 2 KWKAusV). Die Sicherheit kann entweder zusammen mit der Gebühr überwiesen (bitte beachten Sie diese Hinweise) oder durch die Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers gestellt werden. Dabei ist zwingend das Bürgschaftsformular (pdf / 744 KB) zu verwenden.

Standort der KWK-Anlage

Gebote können nur für Standorte im Bundesgebiet abgegeben werden.

Formatvorgaben

Die Bundesnetzagentur gibt für die Gebotsabgabe zu diesem Termin nachfolgende Formatvorgaben im Sinne von § 8 Abs. 5 KWKAusV verbindlich vor. Sie sind zwingend zu beachten. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen. Die benötigten Formulare sind aus dem Internet herunterzuladen und mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.

Formulare, die für vorherige Gebotstermine veröffentlicht wurden, dürfen nicht verwendet werden.

Folgende Formulare sind im Verfahren zwingend zu verwenden:

Folgende Formulare sind im Verfahren bei entsprechendem Bedarf zu verwenden:

Die Bundesnetzagentur hat bislang keine Festlegungen nach § 23 KWKAusV getroffen, die in diesem Verfahren zu beachten wären.

Stand:  08.07.2025

Kontakt

Referat 628 - KWK-Ausschreibungen
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: kwk-ausschreibungen@bnetza.de

Gesetzliche Grundlagen

Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)

KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV)

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