Ge­bots­ter­min 1. De­zem­ber 2025 – KWK-An­la­gen

Veröffentlichung der Ergebnisse

Ergebnisse der Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen (Gebotstermin 1. Dezember 2025)
Ausgeschriebene Menge (kW)107.964
Zuschlagsmenge (kW)108.658
Zulässiger Höchstwert (ct/kWh)7,00
Werte für alle bezuschlagten Gebote
Durchschnittlicher, mengengewichteter Zuschlagswert (ct/kWh)5,02 
Niedrigster Gebotswert (mit Zuschlag) (ct/kWh)3,65
Höchster Gebotswert (mit Zuschlag) (ct/kWh)6,00
Zuschlagsübersicht gem. § 15 (1) Nr. 2 KWKAusV
BieterAnlagenstandortMaStR-Nr.GebotsnummerZuschlagsnummer
Stadtwerke Radolfzell GmbHSchießhüttenweg 6
78315 Radolfzell
SEE990399141111 KWK25-2-2
Stadtwerke Ratingen GmbHAm Sandbach 45
40878 Ratingen
SEE957026807499,
SEE945711065057
 KWK25-2-3
ENTEGA AGGranitstraße
Gemarkung Darmstadt Bezirk 5, Flur 22, Flurstück 418
64285 Darmstadt
SEE942116893674,
SEE910258683156
 KWK25-2-4
SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KGFlurstück Pforzheim, 18112/22
75179 Pforzheim
SEE997443441159 KWK25-2-5
Stadtwerke Torgau GmbHSolarstraße 23
04860 Torgau
SEE986007798303,
SEE981326346136
 KWK25-2-6
RWE Generation SEHauptstraße 5
49716 Meppen
SEE915889775034,
SEE960154523643,
SEE942769229295
 KWK25-2-9
Stadtwerke Leipzig GmbHHildegardstraße 1
04315 Leipzig
SEE906805087522KWK01KWK25-2-10
Stadtwerke Leipzig GmbHKarl‐Siegismund‐Straße 2a
04317 Leipzig
SEE941217284572KWK02KWK25-2-11
Stadtwerke Gießen AGSchlachthofstraße 16
35398 Gießen
SEE928322772408 KWK25-2-12
Stadtwerke Bad Tölz GmbHLenggrieser Straße 65
83646 Bad Tölz
SEE940239886498 KWK25-2-13
envia THERM GmbHHammerstraße 86
08523 Plauen
SEE951597000792 KWK25-2-14
Stadtwerke Schneeberg GmbHGriesbacher Straße 12
08289 Schneeberg
SEE905208262284,
SEE929068764924
 KWK25-2-15
Stadtwerke Bad Langensalza GmbHLanger Rasen
Gemarkung: Bad Langensalza, Flur: 20, Flurstücknummer: 110/10
99947 Bad Langensalza
SEE915517007476 KWK25-2-16
Stadtwerke Passau GmbHNeuburger Straße 96b
94032 Passau
SEE993868958135,
SEE906674932183
KWK01KWK25-2-17
Stadtwerke Weißenfels GmbHSüdring 120
06667 Weißenfels
SEE980192126484KWK01KWK25-2-18
Stadtwerke Weißenfels GmbHJohannes-R.-Becher-Straße 28
06667 Weißenfels
SEE970639415158KWK02KWK25-2-19
Stadtwerke Öhringen GmbHKastellstraße 5
74613 Öhringen
SEE940826405798 KWK25-2-20
Stadtwerke Marburg GmbHRudolf-Bultmann-Straße 2
35039 Marburg
SEE925110901514KWK01KWK25-2-22
Stadtwerke Lemgo GmbHLiemer Weg 71
32657 Lemgo
SEE922981583535,
SEE982892019516
KWK01KWK25-2-23
Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbHMaria-Goeppert-Mayer-Straße 9
74523 Schwäbisch Hall
SEE907608344584KWK01KWK25-2-25
Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbHMaria-Goeppert-Mayer-Straße 9
74523 Schwäbisch Hall
SEE934060212588KWK02KWK25-2-26
ZRE Zentrum für Ressourcen und Energie GmbHSchnackenburgallee 100
22525 Hamburg
SEE995521057735,
SEE929366066195
 KWK25-2-27
Stadtwerke Eilenburg GmbHAlexander-Monski-Straße 1
04838 Eilenburg
SEE906764925361KWK01KWK25-2-28
Stadtwerke Eilenburg GmbHAlexander-Monski-Straße 1
04838 Eilenburg
SEE961667241680KWK02KWK25-2-29
INNergie GmbHFlintsbacher Straße 7
83098 Brannenburg
SEE963367464567 KWK25-2-30
Vereinigte Stadtwerke GmbHAnna-Heitmann-Weg 4
23843 Bad Oldesloe
SEE979937483616KWK01KWK25-2-31
Stadtwerke Rastatt GmbHMarkgrafenstraße 7
76437 Rastatt
SEE927026459479 KWK25-2-32
EnergieZukunft Hildesheim GmbHSpeicherstraße 29a
31134 Hildesheim
SEE903010780859KWK01KWK25-2-33
BTB-Blockheizkraftwerks, Träger- und
Betreibergesellschaft mbH Berlin
Schnellerstraße 138
12439 Berlin
SEE906966643261KWK01KWK25-2-34
Anthura Arndt GmbHBurdarper Heide 8
46235 Borken-Burlo
SEE955465811978KWK01KWK25-2-35
Stadtwerke Merseburg GmbHWeißenfelser Straße
Gemarkung Merseburg, Flur 52, Flurstück 21/6
06217 Merseburg
SEE995440338441KWK01KWK25-2-36
Stadtwerke Ludwigsfelde GmbHStraße der Jugend 65a
14974 Ludwigsfelde
SEE902304096300 KWK25-2-39
Innovex GmbHAn der Heide A9
03130 Spremberg
SEE974469546884 KWK25-2-41
Mit dieser Veröffentlichung werden die Zuschläge bekannt gegeben. Die Zuschläge gelten eine Woche nach dieser Bekanntgabe als bekanntgegeben. Die Bekanntgabe war am 15. Januar 2026, so dass die Zuschläge nach § 15 Abs. 1 Nr.2 KWKAusV am 22. Januar 2026 als bekanntgegeben anzusehen sind.
Gebote, die nicht auf der Liste stehen, haben keinen Zuschlag erhalten. Die Bieter werden über die Gründe der Nichtbezuschlagung benachrichtigt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Beschwerde erhoben werden.

Die Beschwerde ist bei dem Beschwerdegericht, dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Hausanschrift: Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf), einzureichen. Die Beschwerde ist zu begründen. Die Frist für die Beschwerdebegründung beträgt einen Monat. Sie beginnt mit der Einlegung der Beschwerde und kann auf Antrag von dem oder der Vorsitzenden des Beschwerdegerichts verlängert werden. Die Beschwerdeschrift und die Beschwerdebegründung müssen durch einen Rechtsanwalt unterzeichnet sein.
Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 76 Abs. 1 EnWG).

Bekanntmachung der Ausschreibung

(gem. § 7 Abs. 1 KWKAusV)

Die Ausschreibung für KWK-Anlagen wird zum Gebotstermin am 1. Dezember 2025 auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Die Gebote müssen spätestens am Gebotstermin ausschließlich elektronisch über die digitale Kommunikationsplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) unter https://gbg3.bundesnetzagentur.de bei der Bundesnetzagentur eingegangen sein. Es ist zur Ausschreibungsrunde am 1. Dezember 2025 nicht mehr möglich, Gebote postalisch bei der Bundesnetzagentur abzugeben.

Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können, sind eine Bieter-Authentifizierung und eine Registrierung für die GBG bis spätestens einschließlich zum 24. November 2025 (eine Woche vor Gebotstermin) notwendig. Senden Sie dafür das Formular „Authentifizierung Ausschreibungsverfahren“ unterschrieben per E-Mail mit dem Betreff „Authentifizierung KWK/iKWK Gebotstermin 1. Dezember 2025 - [Bietername] spätestens bis einschließlich 24. November 2025 an kwk-ausschreibungen@bnetza.de. Die Details zur Authentifizierung und zur Registrierung für die GBG finden sich unter Ausschreibungsverfahren.

Die Bundesnetzagentur hat für das elektronische Ausschreibungsverfahren am 1. September 2025 ein offenes Webinar durchgeführt. Die Unterlagen zu dem Webinar können Sie hier herunterladen.

[ENDE]

Kurzübersicht
Abgabefrist für den GebotsterminAusschreibungsvolumenHöchstwertVerfahren
1. Dezember 2025107,964 MW7,0 ct/kWhPay as bid

Gebotstermin

Gebotstermin ist der 1. Dezember 2025.

Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Die Gebote müssen spätestens am Gebotstermin ausschließlich elektronisch über die digitale Kommunikationsplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) unter https://gbg3.bundesnetzagentur.de bei der Bundesnetzagentur eingegangen sein.

Ausschreibungsvolumen

Das Ausschreibungsvolumen zum Gebotstermin 1. Dezember 2025 beträgt 107,964 Megawatt. Das Ausschreibungsvolumen ergibt sich aus den 75 Megawatt, die gem. § 3 Abs. 1 und 2 Nr. 2a KWKAusV für KWK-Anlagen auszuschreiben sind.

Dieses Ausschreibungsvolumen erhöht sich für den Gebotstermin wie folgt:

Dem Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins ist zum einen ein Ausschreibungsvolumen vorangegangener Gebotstermine in Höhe von 6,016 MW hinzuzurechnen. Dieses resultiert aus Zuschlagsentwertungen (§ 3 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 KWKAusV).

Zum anderen ist dem Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins das Ausschreibungsvolumen der vorherigen Ausschreibung in Höhe von 1, 968 MW hinzuzurechnen, das aufgrund von § 11 Abs. 1 KWKAusV nicht bezuschlagt werden konnte (§ 3 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 KWKAusV).

Da sich das Ausschreibungsvolumen für den vorangegangenen Gebotstermin im Juni 2025 durch solche Aufschläge um mehr als 25 MW erhöht hätte (29,96 MW), war das zusätzliche Ausschreibungsvolumen entsprechend § 3 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 KWKAusV auf die noch verbleibenden zwei Ausschreibungsrunden zu verteilen (Juni und Dezember 2025). Die KWKAusV sieht für diesen Fall eine Verteilung des Ausschreibungsvolumens auf drei noch nicht bekanntgemachte Gebotstermin vor. Da zum Zeitpunkt der Berechnung jedoch nur noch zwei Gebotstermine ausstanden, erfolgte die Verteilung auf die beiden noch anstehenden Gebotstermine im Juni und Dezember 2025. Daraus ergibt sich für diesen Gebotstermin noch ein Aufschlag von 14,98 MW.

Weiterhin erfolgt ein Aufschlag in Höhe von 10 Megawatt, für das in früheren Gebotsterminen aufgrund von § 3 Abs. 5 KWKAusV nicht zur Ausschreibung zugelassene Ausschreibungsvolumen (gem. § 3 Abs. 6 KWKAusV).

Höchstwert und Gebotsverfahren

Der Höchstwert beträgt für diesen Gebotstermin für KWK-Anlagen 7,0 ct/kWh KWK-Strom (gem. § 5 Nr. 1 KWKAusV).

Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Zum Gebotstermin werden die Zuschlagswerte im Gebotspreisverfahren ("pay as bid") ermittelt: Entscheidend für die Ermittlung des Zuschlagswerts ist somit der Gebotswert des abgegebenen Gebots.

Sicherheit

Für jedes Gebot ist eine Sicherheit zu stellen. Die Sicherheit beträgt grundsätzlich 70 Euro pro gebotenem Kilowatt KWK-Leistung. Beinhaltet das Gebot zum Beispiel eine Anlage mit einer KWK-Leistung von zwei Megawatt, so ist eine Sicherheit von 140.000 Euro (70 Euro x 2.000 kW) zu zahlen (gem. § 10 Abs. 2 KWKAusV). Die Sicherheit kann entweder zusammen mit der Gebühr überwiesen (bitte beachten Sie diese Überweisungshinweise) oder durch die Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter zwingender Verwendung des Bürgschaftsformulars gestellt werden.

Standort der KWK-Anlage

Gebote können nur für Standorte im Bundesgebiet abgegeben werden.

Formatvorgaben

Die Bundesnetzagentur gibt für die Gebotsabgabe zu diesem Termin nachfolgende Formatvorgaben im Sinne von § 8 Abs. 5 KWKAusV verbindlich vor. Sie sind zwingend zu beachten. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen. Daher werden Gebote ausgeschlossen, die nicht über die GBG abgegeben werden.

Vollständige Befüllung des elektronischen Gebotsformulars, Manipulationsverbot und Richtigkeit der Angaben
Die Bundesnetzagentur stellt ein elektronisches Gebotsformular im Excel-Format bereit. An dem bereitgestellten elektronischen Gebotsformular dürfen vom Bieter keine strukturellen Veränderungen (Einfügen oder Löschen von Zeilen, Verändern und Löschen von Formeln etc.) vorgenommen werden (Manipulationsverbot). Eintragungen sind nur in den dafür vorgesehenen Feldern, nach der vorgegebenen Syntax vorzunehmen. Manipulationen an dem vorgegebenen Gebotsformular führen ebenfalls zu einem Ausschluss des Gebotes nach § 12 KWKAusV.

Die Bundesnetzagentur fragt mit dem elektronischen Gebotsformular ausschließlich Informationen ab, die zur Bewertung und Reihung der abgegebenen Gebote erforderlich sind. Das Gebotsformular muss vom Bieter daher vollständig befüllt werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Gebote nach § 12 KWKAusV auszuschließen sind, wenn sie die von der Bundesnetzagentur angeforderten Angaben nicht enthalten. Wir empfehlen daher, das Gebotsformular im sog. „Vier-Augen-Prinzip“ zu befüllen!

Der Bieter ist verpflichtet, zutreffende Angaben zu machen. Falsche Angaben können zum Ausschluss des Gebotes nach § 12 KWKAusV oder Ausschluss des Bieters nach § 13 KWKAusV führen.

Folgende Formulare sind im Verfahren zwingend zu verwenden:

Gebotsformular (Version 2): Gebot_Bietername_Gebotsnummer.xlsx

Das elektronische Gebotsformular besteht aus insgesamt vier auszufüllenden Excel-Tabellenblättern:

  • Bieter
  • Gebot
  • Gebuehr_Sicherheit
  • Eigenerklaerung

Das Tabellenblatt „Ausfüllhilfe“ gibt Ihnen einen Überblick über die auszufüllenden Tabellenblätter und enthält generelle Ausfüll-Hinweise. Diese Hinweise sind zwingend beim Ausfüllen der vier Tabellenblätter zu beachten.

Das Gebotsformular beinhaltet auch das Tabellenblatt „Daten-BNetzA. Dieses ist nicht vom Bieter auszufüllen, sondern dient lediglich der Datenweiterverarbeitung durch die Bundesnetzagentur.

Alle Tabellenblätter des Gebotsformulars sind schreibgeschützt. Eintragungen können vom Bieter nur in den hellblauen Zellen gemacht werden. Weiße Zellen werden automatisch befüllt. In diesen Zellen sind keine Eintragungen vom Bieter vorzunehmen. Auf den einzelnen Tabellenblättern sind jeweils spezifische Ausfüll-Hinweise, die für das jeweilige Tabellenblatt relevant sind, vorgesehen. Diese sind beim Ausfüllen zwingend zu beachten.

Die Voreinstellung der Tabellenblätter ist bei 100% Zoomfaktor. Sollten einige Teile der Tabellenblätter nicht für Sie sichtbar sein, gehen Sie wie folgt vor: Prüfen Sie, ob ein anderer Zoomfaktor eingestellt ist und ändern diesen auf 100 %.

Folgende Formulare sind im Verfahren optional zu verwenden:

Gebotsrücknahmeformular: Rücknahme_Bietername_Gebotsnummer.pdf

Die benötigten Formulare sind aus dem Internet herunterzuladen und mit einem geeigneten Programm am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.

Die Formulare „Angaben zum Bevollmächtigen“ und „Weitere Einheiten der KWK-Anlage“ sind zum Gebotstermin 1. Dezember 2025 nicht mehr separat zum Gebotsformular einzureichen. Im Gebotsformular ist der Inhalt dieser beiden Formulare bereits abgebildet. Eintragungen sind somit im Gebotsformular entsprechend vorzunehmen.

Einreichung der Formulare

Die Gebotsabgabe ist bis zum Ablauf des Gebotstermins, dem 1. Dezember 2025 möglich.

Das Gebotsformular (als Excel-Format), das Gebotsrücknahmeformular (als PDF-Format) und das Bürgschaftsformular (als eingescannte Kopie im PDF-Format) sind über die digitale Kommunikationsplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) unter https://gbg3.bundesnetzagentur.de bei der Bundesnetzagentur einzureichen.

Bitte beachten Sie, die eingescannten Kopie des Bürgschaftsformulars zwingend in ein PDF-Format zu überführen. Bilddateien wie beispielsweise JPEG oder PNG können nicht in der GBG hochgeladen werden.

Durch das erfolgreiche Hochladen des Gebotsformulars und ggf. ergänzender Unterlagen (z.B. Bürgschaftsformular) in der GBG gilt das Gebot als zugegangen. Das erfolgreich hochgeladene Gebotsformular und ggf. ergänzende Unterlagen können bis zum Ablauf des Gebotstermins verändert werden. Dies kann durch das Hochladen neuer Versionen des Gebotsformulars und der ergänzenden Unterlagen erfolgen. Die Bundesnetzagentur stellt für den Gebotseingang auf die letzte vor Ablauf des Gebotstermins hochgeladene Version ab. Alle von Ihnen vorgenommenen Aktivitäten werden in der GBG protokolliert.

Die Rücknahme des Gebots muss weiterhin ausschließlich durch die Einreichung des Gebotsrücknahmeformulars erfolgen. Details zur Gebotsrücknahme sind hier einsehbar.
Soweit Sie keine Änderungen an den Benachrichtigungseinstellungen vorgenommen haben, erhalten Sie zum Abschluss der Aktion eine vom System generierte Benachrichtigungsmail mit Datum/Zeitstempel übermittelt. Diese dient als Empfangsbestätigung.

Beachten Sie beim Hochladen der Dateien in die GBG folgende Bezeichnungslogik:

  • Die Formularvorlagen der BNetzA werden wie folgt benannt: xx_Bietername_Gebotsnummer.xx
  • Zur eindeutigen Zuordnung bei mehreren Geboten soll die Datei entsprechend ihres individuellen Gebots umbenannt werden.
  • Bei nur einem Gebot reicht es aus, wenn nur der Bietername in der Bezeichnung verwendet wird.
  • Im Fall einer Änderung des Gebots, soll die Versionierung gekennzeichnet werden.

Folgende Beispiele bilden eine zuordenbare Bezeichnung ab:

Fall mit zwei Geboten im KWK-Segment
Gebot_MaxMGmbH_KWK01.xlsx
Gebot_MaxMGmbH_KWK02.xlsx
Fall von einem Gebot im KWK-Segment:
Bürgschaft_MaxMGmbH.pdf
Fall einer Änderung eines Gebots im KWK-Segment
Gebot_MaxMGmbH_KWK01V2.xlsx
  • Vorgabe GBG zum Upload: Es sind im Dateinamen keine Sonderzeichen (§, $, %,&, ?, ß, #, ;, :, /, \,~;[,]) erlaubt. Das Hochladen dieser Dateien funktioniert über die GBG nicht oder die Bundesnetzagentur kann diese Dateien nicht öffnen.
  • Vorgabe GBG zum Upload: Der Dateiname darf eine Länge von 35 Zeichen nicht überschreiten.
Als Anwendungshilfe für die GBG dient die Datei Hinweise zur elektronischen Gebotsabgabe. In dieser wird Schritt für Schritt die Gebotsabgabe über die GBG erklärt. Der Zugang zur GBG ist über folgenden Link möglich: https://gbg3.bundesnetzagentur.de . Sollte es zu technischen Problemen bei der Anwendung der GBG kommen, können Sie sich an folgende E-Mailadresse wenden: stab03-GBG@bnetza.de.

[ENDE]

Die Bundesnetzagentur hat bislang keine Festlegungen nach § 23 KWKAusV getroffen, die in diesem Verfahren zu beachten wären.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Ausschreibungsverfahren.

Stand:  15.01.2026

Kontakt

Bundesnetzagentur
Referat 628
53105 Bonn

E-Mail: kwk-ausschreibungen@bnetza.de

Gesetzliche Grundlagen

Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)

KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV)

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