BK10-24-0337_E
SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrsgesellschaft mbH
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG
Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrsgesellschaft mbH hat sich am 08.09.2024 mit einer Beschwerde über die Abänderung von Kodierungen von Verspätungsursachen nach Abschluss der Validierungsphase ohne Umkodierungsantrag an die Bundesnetzagentur gewandt.
Betroffen sind die Züge 26366 (09.07.2024), 69897 (14.07.2024), 88606 (16.07.2024), 86244 (30.07.2024) und 86249 (16.08.2024).
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0337_E geführt.
BK10-24-0337_E
Stand: 08.01.2026