BK10-25-0065_E Gerichtsbeschluss 18 L 437/26
DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Personenbahnhöfe
§ 33 ERegG
Gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 02.12.2025, Gz. BK10-25-0065_E ist sowohl eine Klage (Az. 18 K 10212/25), als auch ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Az. 18 L 437/26) der DB InfraGO AG vor dem Verwaltungsgericht Köln anhängig.
Der Antrag im Verfahren Az. 18 L 437/26 ist darauf gerichtet, die Bundesnetzagentur vorläufig zu verpflichten, höhere Entgelte für die Nutzung von Personenbahnhöfen zu genehmigen und zur Zahlung anzuordnen. Das Verwaltungsgericht Köln hat in diesem Verfahren mit Beschluss vom 28.04.2026 angeordnet, dass im Gerichtsverfahren nur solche Personen beigeladen werden, die dies innerhalb einer Frist bis zum 05.06.2026 beim Verwaltungsgericht Köln beantragen. Die Einzelheiten sind dem verlinkten Beschluss zu entnehmen.
VG Köln 18 L 437/26 zum Verfahren BK10-25-0065_E
Gerichtsbeschluss VG Köln 18 L 437/26 (pdf, 3 MB)
Stand: 28.04.2026