BK10-25-0150_E Touristik Eisenbahn Ruhrgebiet GmbH
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 33 ERegG

Verfahrensabschluss

Das Verfahren ist abgeschlossen. Die beantragten Entgelte gelten mit Ablauf der in § 46 Abs. 5 ERegG genannten Frist als genehmigt.

BK10-25-0150_E

Verfahrenseinleitung

Stand: 03.08.2026

Mastodon