BK10-25-0684_E
Usedomer Bäderbahn GmbH
Entgeltregulierung
Personenbahnhöfe
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)
Die Usedomer Bäderbahn GmbH hat die Bundesnetzagentur am 31.10.2025 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung der Liste der Entgelte für Serviceeinrichtungen zum 14.12.2025 unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0684_E geführt.
BK10-25-0684_E
Stand: 15.12.2025