BK10-26-0011_Z
DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
66 Abs. 4 ERegG
Nachträgliche Überprüfung von Nutzungsbedingungen (SNB)
Die Italo – Nuovo Trasporto Viaggiatori S.p.A. hat sich mit einer Beschwerde vom 19.01.2026 in Bezug auf die Vorrangregeln für die Trassenvergabe in den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2027 der DB InfraGO AG an die Bundesnetzagentur gewandt.
Die Italo begehrt die Aufnahme einer Regelung, die eine Benachteiligung von neuen Marktteilnehmern bei der Anwendung vorhandener Vorrangregelungen im Rahmen der Trassenanmeldung für die jeweilige jährliche Netzfahrplanperiode verhindert.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0011_Z geführt.
BK10-26-0011_Z
Stand: 24.07.2026