BK10-26-0060_E DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Personenbahnhöfe
§ 33 ERegG

Antrag auf Genehmigung der Entgelte für Personenbahnhöfe

Die DB InfraGO AG hat am 15.04.2026 die Genehmigung der Entgelte zur Nutzung ihrer Personenbahnhöfe mit Wirkung ab dem 01.01.2027 (Stationspreisliste 2027) beantragt. Der Antrag umfasst einen Haupt- und zwei Hilfsanträge.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0060_E geführt.

Die beantragten Entgelte (Haupt- und Hilfsanträge) sind unter unten stehenden Links veröffentlicht.

Gemäß § 77 Abs. 6 Satz 3 ERegG kann die Beschlusskammer auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchführen. Sollte eine öffentliche mündliche Verhandlung stattfinden, wird die Beschlusskammer an dieser Stelle darüber informieren.

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden, können die Hinzuziehung zum Verfahren beantragen. Die Frist, binnen derer ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, endet am 30.04.2026. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer Eisenbahn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an BK-Eisenbahn@BNetzA.de.

Im Hinzuziehungsantrag ist zu begründen, warum die Interessen des Hinzuziehungspetenten durch die Entscheidung erheblich berührt werden.

Über eine geschlossene Benutzergruppe auf der Internetseite der Bundesnetzagentur haben die Beteiligten die Möglichkeit, Einsicht in die Verfahrensunterlagen zu nehmen. Neu in die geschlossene Benutzergruppe eingestellte Dokumente werden auf der Startseite der geschlossenen Benutzergruppe aufgelistet. Bei laufenden Verwaltungsverfahren sollte diese Startseite regelmäßig auf neu eingestellte Dokumente überprüft werden. Zusätzlich erfolgt eine systemseitige Benachrichtigung der Nutzer. Die im Verfahren ergangenen Entscheidungen werden den Beteiligten über die geschlossene Benutzergruppe zur Verfügung gestellt. Wenn Sie die Verfahrensakte elektronisch einsehen wollen und mit der Bekanntgabe von Entscheidungen über die geschlossene Benutzergruppe einverstanden sind, teilen Sie uns bitte bei der Hinzuziehung mit, welche Personen Zugang zur geschlossenen Benutzergruppe erhalten sollen. Dies schließt die Erklärung ein, dass die Personen zum Empfang eventueller Beschlüsse berechtigt sind. Für die Nutzung der geschlossenen Benutzergruppe ist eine einmalige Registrierung mit einer personenbezogenen E-Mail-Adresse erforderlich. Die Registrierung kann unter der E-Mail-Adresse BK-Eisenbahn@BNetzA.de erbeten werden.

Beteiligte werden, soweit Stellungnahmen zum Verfahren beabsichtigt sind, gebeten, diese bis zum 30.04.2026 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Der Akteninhalt kann durch alle Beteiligte elektronisch eingesehen werden. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Unterlagen (auch Anträge und Stellungnahmen) zusätzlich in einer Fassung eingereicht werden, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geheimhaltungsbedürftige personenbezogene Daten durch Schwärzungen unkenntlich gemacht sind. Unterbleibt die Vorlage einer dergestalt freigegebenen Fassung, kann die Beschlusskammer grundsätzlich von der Zustimmung der Beteiligten zur Einsicht in die vorgelegten Unterlagen ausgehen (vgl. bezüglich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse § 77 Abs. 7 Satz 3 ERegG).

Anlagen
BK10-26-0060_E Stationspreisliste 2027 Hauptantrag (pdf / 2 MB)
BK10-26-0060_E Stationspreisliste 2027 Hilfsantrag 1 (pdf / 2 MB)
BK10-26-0060_E Stationspreisliste 2027 Hilfsantrag 2 (pdf / 2 MB)
BK10-26-0060_E Stationspreismatrix SPFV Hauptantrag (pdf / 322 KB)
BK10-26-0060_E Stationspreismatrix SPFV Hilfsantrag 1 (pdf / 326 KB)
BK10-26-0060_E Stationspreismatrix SPFV Hilfsantrag 2 (pdf / 325 KB)
BK10-26-0060_E Stationspreismatrix SPNV Hauptantrag (pdf / 323 KB)
BK10-26-0060_E Stationspreismatrix SPNV Hilfsantrag 1 und 2 (pdf / 339 KB)

BK10-26-0060_E

Stand: 16.04.2026

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