BK10-26-0163_Z
DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 1 ERegG
Eingabe eines Zugangsberechtigten
Die European Sleeper Coöperatie U.A. hat sich mit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung der DB InfraGO AG bezüglich einer Anmeldung einer grenzüberschreitenden Trasse an die Bundesnetzagentur gewandt.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0163_Z geführt.
BK10-26-0163_Z
Stand: 31.07.2026