BK10-26-0163_Z DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 1 ERegG

Eingabe eines Zugangsberechtigten

Die European Sleeper Coöperatie U.A. hat sich mit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung der DB InfraGO AG bezüglich einer Anmeldung einer grenzüberschreitenden Trasse an die Bundesnetzagentur gewandt.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0163_Z geführt.

BK10-26-0163_Z

Entscheidung

Stand: 31.07.2026

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