BK10-26-0183_Z
DB InfraGO AG und DB RegioNetz Infrastruktur GmbH
Nutzungsbedingungen
Schienenwege
72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (SNB)
Die DB InfraGO AG und die DB RegioNetz Infrastruktur GmbH haben am 29.05.2026 die Bundesnetzagentur über die beabsichtigte unterjährige Änderung der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2026 und 2027 unterrichtet.
Die Unterrichtung umfasst Änderungen der Nutzungsvorgaben für den TÜLS Fulda – Hanau, der Richtlinie 402.0305 sowie Änderungen der Richtlinie 302.6005Z98. Die Änderungen wurden bereits am 08.04.2026 vorläufig in Kraft gesetzt.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0183_Z geführt.
Gemäß § 77 Abs. 6 Satz 3 ERegG kann die Beschlusskammer auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchführen. Sollte eine öffentliche mündliche Verhandlung stattfinden, wird die Beschlusskammer an dieser Stelle darüber informieren.
Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden, können die Hinzuziehung zum Verfahren beantragen. Die Frist, binnen derer ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, endet am 15.06.2026. Entsprechende Anträge sind zu richten an
Beschlusskammer Eisenbahn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an BK-Eisenbahn@BNetzA.de.
Im Hinzuziehungsantrag ist zu begründen, warum die Interessen des Hinzuziehungspetenten durch die Entscheidung erheblich berührt werden.
Über eine geschlossene Benutzergruppe auf der Internetseite der Bundesnetzagentur haben die Beteiligten die Möglichkeit, Einsicht in die Verfahrensunterlagen zu nehmen. Neu in die geschlossene Benutzergruppe eingestellte Dokumente werden auf der Startseite der geschlossenen Benutzergruppe aufgelistet. Bei laufenden Verwaltungsverfahren sollte diese Startseite regelmäßig auf neu eingestellte Dokumente überprüft werden. Zusätzlich erfolgt eine systemseitige Benachrichtigung der Nutzer. Die im Verfahren ergangenen Entscheidungen werden den Beteiligten über die geschlossene Benutzergruppe zur Verfügung gestellt. Wenn Sie die Verfahrensakte elektronisch einsehen wollen und mit der Bekanntgabe von Entscheidungen über die geschlossene Benutzergruppe einverstanden sind, teilen Sie uns bitte bei der Hinzuziehung mit, welche Personen Zugang zur geschlossenen Benutzergruppe erhalten sollen. Dies schließt die Erklärung ein, dass die Personen zum Empfang eventueller Beschlüsse berechtigt sind. Für die Nutzung der geschlossenen Benutzergruppe ist eine einmalige Registrierung mit einer personenbezogenen E-Mail-Adresse erforderlich. Die Registrierung kann unter der E-Mail-Adresse BK-Eisenbahn@BNetzA.de erbeten werden.
Beteiligte werden, soweit Stellungnahmen zum Verfahren beabsichtigt sind, gebeten, diese bis zum 15.06.2026 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Der Akteninhalt kann durch alle Beteiligte elektronisch eingesehen werden. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Unterlagen (auch Anträge und Stellungnahmen) zusätzlich in einer Fassung eingereicht werden, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geheimhaltungsbedürftige personenbezogene Daten durch Schwärzungen unkenntlich gemacht sind. Unterbleibt die Vorlage einer dergestalt freigegebenen Fassung, kann die Beschlusskammer grundsätzlich von der Zustimmung der Beteiligten zur Einsicht in die vorgelegten Unterlagen ausgehen (vgl. bezüglich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse § 77 Abs. 7 Satz 3 ERegG).
Anlagen
260408_INB_2027_Anlage_4.6.2_NV TÜLS GSH Fulda-Hanau zur Stellungnahme (pdf / 1.005 KB)
260408_Ril 302.6005Z98_zur Stellungnahme (pdf / 4 MB)
260408_Ril 402.0305_zur Stellungnahme (pdf / 714 KB)
260408_Synopse Ril 302.6005Z98_zur Stellungnahme (pdf / 125 KB)
260408_Synopse Ril 402.0305_zur Stellungnahme (pdf / 160 KB)
260408_Synopse unterjährige Änderung INB_TÜLS Fulda-Hanau zur Stellungnahme (pdf / 609 KB)
BK10-26-0183_Z
Stand: 01.06.2026