BK10-26-0214_Z
DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
72 Satz 1 Nr. 2 ERegG
Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Zugtrassen im Gelegenheitsverkehr
Die DB InfraGO AG hat die Bundesnetzagentur am 09.07.2026 über eine beabsichtigte Ablehnung von Zugtrassen der Train Charter Services B.V. im Gelegenheitsverkehr unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0214_Z geführt.
BK10-26-0214_Z
Stand: 13.07.2026