BK10-26-0214_Z DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
72 Satz 1 Nr. 2 ERegG

Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Zugtrassen im Gelegenheitsverkehr

Die DB InfraGO AG hat die Bundesnetzagentur am 09.07.2026 über eine beabsichtigte Ablehnung von Zugtrassen der Train Charter Services B.V. im Gelegenheitsverkehr unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0214_Z geführt.

BK10-26-0214_Z

Entscheidung

Stand: 13.07.2026

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