BK10-26-0216_E
DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG
Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte
Die Schienenverkehrsgesellschaft mbH (SVG) hat sich am 13.07.2026 mit einer Beschwerde über eine Kodierungsentscheidung der DB InfraGO AG im Zusammenhang mit deren Anreizsystem an die Bundesnetzagentur gewandt.
Betroffen ist eine Zugfahrt der SVG am 28.06.2026 im Raum Stuttgart.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0216_E geführt.
BK10-26-0216_E
Stand: 31.08.2026