BK10-26-0241_E DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG

Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte

Die Schienenverkehrsgesellschaft mbH (SVG) hat sich am 08.08.2026 mit einer Beschwerde über eine Kodierungsentscheidung der DB InfraGO AG im Zusammenhang mit deren Anreizsystem an die Bundesnetzagentur gewandt.

Betroffen ist eine Zugfahrt der SVG am 12.07.2026 im Raum Köln.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0241_E geführt.

BK10-26-0241_E

Entscheidung

Stand: 15.09.2026

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