BK10-26-0395_Z DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 1 ERegG

Eingabe eines Zugangsberechtigten

Die Train4Train GmbH hat sich am 17.08.2026 mit einer Beschwerde gegen die DB InfraGO AG an die Beschlusskammer 10 der Bundesnetzagentur gewandt. Gegenstand der Beschwerde ist die Erhebung von Trassenentgelten anlässlich eines Transportauftrags, der wegen der Unzugänglichkeit von Gleisinfrastruktur in Celle im Ergebnis nicht durchgeführt wurde.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0395_Z geführt.

BK10-26-0395_Z

Entscheidung

Stand: 21.08.2026

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