BK11-24-022
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG
§ 214 Abs. 1 TKG
Antrag der COMTEC Bautzen GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung gebäudeinterner Netzinfrastruktur gem. § 149 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 145 TKG
In dem Streitbeilegungsverfahren auf Antrag der COMTEC Bautzen GmbH (Antragstellerin) gegen die Wohnungsgenossenschaft „Aufbau“ Bautzen eG (Antragsgegnerin) wegen der Mitnutzung gebäudeinterner Netzinfrastrukturen, hat die Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Beschluss vom 15.12.2025 die folgende Entscheidung getroffen:
Die Anträge werden abgelehnt.
BK11-24-022
Stand: 16.12.2025