BK11-25-003
  Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 Abs. 1 Nr. 5 TKG
§ 149 Abs. 1 Nr. 5 TKG, § 214 TKG i. V. m. § 192 TKG
Antrag der Stadtwerke Flensburg GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Gewährung eines diskriminierungsfreien, offenen Netzzugangs zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen und -linien 
Die Stadtwerke Flensburg GmbH hat mit dem per E-Mail am 28. 10. 2025 eingegangenen Schreiben vom 28. 10. 2025 bei der Bundesnetzagentur ihren Antrag im o.g. Verfahren auf Beilegung des Streits mit der GVG Glasfaser GmbH zurückgezogen. Aufgrund dessen wurde das Verfahren von der Beschlusskammer am 29. 10. 2025 eingestellt.
BK11-25/003
Stand: 29.10.2025