BK11-25-007 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG

§ 214 Abs. 1 TKG

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über einen diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen und -linien
hier: Verlängerung der Ruhendstellung

Die Ruhendstellung des Verfahrens wird auf Bitten der Streitparteien bis zum 31.12.2025 verlängert.

BK11-25-007

Antrag

Stand: 25.11.2025

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