BK11-25-009
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG
§149 Abs. 1 Nr. 5, § 214 TKG i.V.m. § 192 TKG
Antrag der FairNetz GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über einen diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen und -linien
Die Ruhendstellung des o. g. Verfahrens wird auf übereinstimmenden Willen der Parteien über den 06.11.2025 hinaus bis zum 15.01. 2026 verlängert.
BK11-25-009
Stand: 06.11.2025