BK11-25-021 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG

§ 214 Abs. 1 TKG

Antrag der RSM Freilassing auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung passiver Netzinfrastrukturen öffentlicher Versorgungsnetze; hier: Termin der ömV

Die öffentliche mündliche Verhandlung in dem o. g. Verfahren findet am Dienstag, den 24.02.2026 um 10.00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Haus 4, Raum 0.10, statt.

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist eine Durchführung nur in Präsenz möglich. 

Der Einlass in das Gebäude kann erst 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn gewährt werden, Wartezonen sind derzeit nicht vorgesehen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten sich entsprechend frühestens 15 Minuten vor Beginn der ömV an der Pforte in Haus 4 anzumelden.

Ebenfalls wird darum gebeten, bis spätestens Mittwoch, den 18.02.26 die Personen mitzuteilen, die an der öffentlichen mündlichen Verhandlung teilnehmen werden.

BK11-25-021

Zum Antrag:

Ladungsschreiben ömV Beigeladene

Stand: 03.02.2026

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