BK11-26-007 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG

§ 214 Abs. 1 TKG

Antrag der NYNEX satellite OHG auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung gebäudeinterner Infrastruktur

Die NYNEX satellite OHG hat mit E-Mail vom 15.04.2026, eingegangen bei der Bundesnetzagentur am 15.04.2026, folgenden Antrag auf Beilegung eines Streits mit der Telekom Deutschland GmbH gestellt:

1. die Antragsgegnerin zu verpflichten, der Antragstellerin die Mitnutzung der gebäudeinternen Netzinfrastruktur (bereits mit Steckern versehene Glasfaser-Wohnungsanschlussleitungen zwischen Gf-AP und Gf-TA sowie die Kellerverkabelung zwischen Hauseinführung und Gf-AP ) im Gebäudekomplex Ferdinand-Happ-Str. 9-17 in 60314 Frankfurt am Main zur Versorgung des Endnutzers in der Wohnung [BuGG] (Home-ID „[BuGG]“)unverzüglich zu gewähren
2. die Antragsgegnerin zu verpflichten, zu dulden, dass Schaltungen und Entstörungen an der mitgenutzten Infrastruktur durch eigenes Personal der Antragstellerin oder beauftragte Dritte durchgeführt werden, analog zu den Regelungen der „Zusatzvereinbarung zum TAL-Vertrag über den Zugang zum APL bzw. ZwVt“ (APL/EL-Vertrag, vgl. Anlage ASt 4);
3. die Antragsgegnerin zu verpflichten, der Mitnutzung gemäß Ziffer 1 die Bedingungen des Vertragsentwurfs vom 06.03.2026 (vgl. Anlagen ASt 3a und 3b, im Folgenden: Anlage ASt 3) zugrunde zu legen, jedoch mit den Maßgaben und Anpassungen, die in der nachfolgenden Begründung dargelegt sind;
4. hilfsweise zu Ziffer 2 und 3 faire und diskriminierungsfreie Bedingungen festzulegen, zu denen die Mitnutzung gemäß Ziffer 1 zu gewähren ist;
5.
für die Mitnutzung faire und angemessene Entgelte festzulegen;
6. darüber hinaus die Antragsgegnerin zu verpflichten, der Antragstellerin binnen 14 Tagen ein annahmefähiges Vertragsangebot in dem tenorierten Umfang als Rahmenvertrag für den gesamten Gebäudekomplex Ferdinand-Happ-Str. 9-17 zu unterbreiten.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-26-007 geführt.

Der Termin für eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) wird über die Einheitliche Informationsstelle (EIS) auf der Homepage der Bundesnetzagentur gesondert bekanntgegeben.

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4,
53113 Bonn

oder elektronisch an: bk11.postfach@bnetza.de.

Hinweise:

1.
Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten (inkl. einer Liste, in der die Schwärzungen substantiiert begründet sind). Sofern keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält (vgl. § 216 TKG).

Soweit in dem Dokument personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.

2. Gemäß § 215 Abs. 5 TKG kann die Beschlusskammer Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf einer gesetzten Frist vorgebracht werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden, wenn ihre Zulassung nach der freien Überzeugung der Beschlusskammer die Erledigung des Verfahrens verzögern würde und der Beteiligte die Verspätung nicht genügend entschuldigt.

3. Stellungnahmen sind an die o.g. postalische oder elektronische Adresse zu richten.

4. Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden den Beigeladenen zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über GBG im Verfahrensordner BK11-26-007 bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite der Beschlusskammer 11 unter „Aktuelles“. Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. sechs Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.

5. Weitere Bekanntmachungen zum Verfahren werden über die Einheitliche Informationsstelle (EIS) auf der Homepage der Bundesnetzagentur bekanntgegeben.

BK11-26-007

Termin ömV

Stand: 12.05.2026

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