BK2-08-010 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren
Mietleitung

Mietleitungen Entgeltantrag der Deutschen Telekom AG vom 22.08.2008 bezüglich der Genehmigung der Entgelte für Carrier–Festverbindungen (CFV) und für die Express – Entstörung

Die Deutsche Telekom AG hat mit Schreiben vom 22.08.2008 gemäß § 31 Abs. 5 Satz 2 einen Antrag auf Genehmigung der Entgelte für die Abschlusssegmente der Carrier – Festverbindungen mit einer Bandbreite von 2Mbit/s bis 2,5 Gbit/s und deren zugehörigen Express – Entstörung gestellt. Der Antrag kann – mit Ausnahme der Betriebs – und Geschäftsgeheimnisse – bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur (Stab 05) von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 15:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14 – 4711 eingesehen werden.

Der Entgeltantrag kann außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur unter der o.g. Telefonnummer angefordert werden.

Entgeltantrag (pdf / 3 MB)


BK2a-08-010

Beschluss

Stand: 14.01.2010

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