BK2-08-010 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren § 36 Abs. 2 TKG
Mietleitung

TKG §§ 36 Abs. 2 i.V.m. 5
Tenor des Beschlusses zum Entgeltantrag der Deutschen Telekom AG vom 22.08.2008 bezüglich der Genehmigung der Entgelte für Carrier–Festverbindungen (CFV) und für die Express–Entstörung

1. Ab dem 01.01.2009 werden für Carrier-Festverbindungen für die Bandbreiten ab 2 Mbit/s die nachfolgenden Entgelte genehmigt.


Entgelte für CFV 2MS/T2MS/2MU

Anschlusslinie Nettoentgelt in €
Bereitstellung (einmalig)641,75
Überlassung (jährlich im voraus)1.530,75
Verbindungslinie (Überlassung jährlich im voraus)
    Beide CFV-Kundenstandorte im selben Ortsnetz (ON):
       Backbone-ON394,58
       Regio-ON365,22
       Country-ON350,48
    Beide CFV-Kundenstandorte in unterschiedl. (ON)
       - zwischen Backbone-ON und Regio-ON
          Pauschale334,63
          zuzüglich je km17,59
       - zwischen Backbone-ON und Country-ON 
          Pauschale334,63
          zuzüglich je km17,59
      - zwischen allen anderen ON außer zwischen Backbone-Ortsnetzen
          Pauschale418,76
          zuzüglich je km49,83
      - zwischen zwei Backbone-ON (nicht reguliert)
          zuzüglich einer Pauschale je Ende150,10
Kollokationszuführung
      Bereitstellung (einmalig)641,75 
      Überlassung (jährlich im voraus)325,44


Entgelte für 34M

Anschlusslinie Nettoentgelt in €
Bereitstellung (einmalig)245,40
Überlassung (jährlich im voraus)5.201,84 
Verbindungslinie (Überlassung jährlich im voraus)
    Beide CFV-Kundenstandorte im selben Ortsnetz (ON):
       Backbone-ON4.500,00
       Regio-ON2.741,22
       Country-ON2.794,26
    Beide CFV-Kundenstandorte in unterschiedl. (ON)
       - zwischen Backbone-ON und Regio-ON
          Pauschale2.550,00
          zuzüglich je km213,00
       - zwischen Backbone-ON und Country-ON 
          Pauschale3.000,00
          zuzüglich je km247,32
      - zwischen allen anderen ON außer zwischen Backbone-Ortsnetzen
          Pauschale2.518,93
          zuzüglich je km348,13
      - zwischen zwei Backbone-ON (nicht reguliert)
          zuzüglich einer Pauschale je Ende1.950,14
Kollokationszuführung
      Bereitstellung (einmalig)245,40
      Überlassung (jährlich im voraus) 4.249,12


Entgelte für 155M

Anschlusslinie Nettoentgelt in €
Bereitstellung (einmalig)247,25
Überlassung (jährlich im voraus)4.019,78
Verbindungslinie (Überlassung jährlich im voraus)
    Beide CFV-Kundenstandorte im selben Ortsnetz (ON):
       Backbone-ON6.000,00
       Regio-ON8.594,25
       Country-ON7.528,09
    Beide CFV-Kundenstandorte in unterschiedl. (ON)
       - zwischen Backbone-ON und Regio-ON
          Pauschale3.655,00
          zuzüglich je km298,00
       - zwischen Backbone-ON und Country-ON 
          Pauschale4.300,00
          zuzüglich je km332,96
      - zwischen allen anderen ON außer zwischen Backbone-Ortsnetzen
          Pauschale6.508,30
          zuzüglich je km534,40
      - zwischen zwei Backbone-ON (nicht reguliert)
          zuzüglich einer Pauschale je Ende3.102,56
Kollokationszuführung
      Bereitstellung (einmalig)247,25
      Überlassung (jährlich im voraus)1.705,65


Entgelte für 622M

Anschlusslinie Nettoentgelt in €
Bereitstellung (einmalig)424,82
Überlassung (jährlich im voraus)7.501,84
Verbindungslinie (Überlassung jährlich im voraus)
    Beide CFV-Kundenstandorte im selben Ortsnetz (ON):
       Backbone-ON9.000,00
       Regio-ON12.900,00
       Country-ON9.721,97 
    Beide CFV-Kundenstandorte in unterschiedl. (ON)
       - zwischen Backbone-ON und Regio-ON
          Pauschale8.500,00
          zuzüglich je km680,00
       - zwischen Backbone-ON und Country-ON 
          Pauschale9.629,72
          zuzüglich je km800,00
      - zwischen allen anderen ON außer zwischen Backbone-Ortsnetzen
          Pauschale11.911,34
          zuzüglich je km1.467,31
      - zwischen zwei Backbone-ON (nicht reguliert)
          zuzüglich einer Pauschale je Ende9.000,00
Kollokationszuführung
      Bereitstellung (einmalig)424,82
      Überlassung (jährlich im voraus)273,59


Entgelte für 2,5G

Anschlusslinie Nettoentgelt in €
Bereitstellung (einmalig)251,58
Überlassung (jährlich im voraus)5.688,80
Verbindungslinie (Überlassung jährlich im voraus)
    Beide CFV-Kundenstandorte im selben Ortsnetz (ON):
       Backbone-ON8.808,83
       Regio-ON2.810,29
       Country-ON942,91 
    Beide CFV-Kundenstandorte in unterschiedl. (ON)
       - zwischen Backbone-ON und Regio-ON
          Pauschale10.625,00
          zuzüglich je km827,45
       - zwischen Backbone-ON und Country-ON 
          Pauschale10.796,43
          zuzüglich je km827,46
      - zwischen allen anderen ON außer zwischen Backbone-Ortsnetzen
          Pauschale4.826,98
          zuzüglich je km1.618,43
      - zwischen zwei Backbone-ON (nicht reguliert)
          zuzüglich einer Pauschale je Ende5.467,93
Kollokationszuführung
      Bereitstellung (einmalig)251,58
      Überlassung (jährlich im voraus)279,25

 
Entgelte für 16 x T2MS/ 2MU

Anschlusslinie Nettoentgelt in €
Bereitstellung (einmalig)3.100,64
Überlassung (jährlich im voraus)7.544,14
Verbindungslinie (Überlassung jährlich im voraus)
    Beide CFV-Kundenstandorte im selben Ortsnetz (ON):
       Backbone-ON4.950,00
       Regio-ON5.049,10
       Country-ON3.729,84
    Beide CFV-Kundenstandorte in unterschiedl. (ON)
       - zwischen Backbone-ON und Regio-ON
          Pauschale2.805,00
          zuzüglich je km234,00
       - zwischen Backbone-ON und Country-ON 
          Pauschale3.255,54
          zuzüglich je km248,43
      - zwischen allen anderen ON außer zwischen Backbone-Ortsnetzen
          Pauschale2.518,93
          zuzüglich je km348,13
      - zwischen zwei Backbone-ON (nicht reguliert)
          zuzüglich einer Pauschale je Ende1.814,26
Kollokationszuführung
      Bereitstellung (einmalig)3.100,64
      Überlassung (jährlich im voraus)5.203,03 


Entgelte für 21 x T2MS/ 2MU

Anschlusslinie Nettoentgelt in €
Bereitstellung (einmalig)4.069,81
Überlassung (jährlich im voraus) 7.207,77
Verbindungslinie (Überlassung jährlich im voraus)
    Beide CFV-Kundenstandorte im selben Ortsnetz (ON):
       Backbone-ON6.600,00
       Regio-ON5.860,33
       Country-ON4.808,37
    Beide CFV-Kundenstandorte in unterschiedl. (ON)
       - zwischen Backbone-ON und Regio-ON
          Pauschale4.021,00
          zuzüglich je km328,00
       - zwischen Backbone-ON und Country-ON 
          Pauschale4.460,68
          zuzüglich je km332,96  
      - zwischen allen anderen ON außer zwischen Backbone-Ortsnetzen
          Pauschale6.508,30 
          zuzüglich je km534,40
      - zwischen zwei Backbone-ON (nicht reguliert)
          zuzüglich einer Pauschale je Ende3.107,80
Kollokationszuführung
      Bereitstellung (einmalig)4.069,81
      Überlassung (jährlich im voraus)5.202,03


Entgelte für 63 x T2MS/ 2MU

Anschlusslinie Nettoentgelt in €
Bereitstellung (einmalig)11.271,61
Überlassung (jährlich im voraus)9.944,83
Verbindungslinie (Überlassung jährlich im voraus)
    Beide CFV-Kundenstandorte im selben Ortsnetz (ON):
       Backbone-ON7.200,00
       Regio-ON8.536,40
       Country-ON7.154,17
    Beide CFV-Kundenstandorte in unterschiedl. (ON)
       - zwischen Backbone-ON und Regio-ON
          Pauschale4.386,00
          zuzüglich je km332,97
       - zwischen Backbone-ON und Country-ON 
          Pauschale4.460,68
          zuzüglich je km332,97
      - zwischen allen anderen ON außer zwischen Backbone-Ortsnetzen
          Pauschale6.508,30
          zuzüglich je km534,40
      - zwischen zwei Backbone-ON (nicht reguliert)
          zuzüglich einer Pauschale je Ende2.970,23
Kollokationszuführung
      Bereitstellung (einmalig)11.271,61
      Überlassung (jährlich im voraus)7.914,71


Entgelte für die je zugehörige Expressentstörung CFV

Dauerauftrag  Einzelauftrag
Gruppen  jährlich Netto je CFV in €Einmalig je Auftrag
CFV 2Mbit/s29,6667,36
CFV 34Mbit/s8,8338,47
CFV 155Mbit/s7,3238,47
CFV 16 x2Mbit/s18,7367,36
CFV 21 x 2Mbit/s18,7367,36
CFV 63 x 2Mbit/s18,7367,36
CFV 622Mbit/s12,3338,47
CFV 2,5 Gbit/s23,7638,47


2. Im Übrigen werden ab dem 01.01.2009 die von der Antragstellerin beantragten Entgelte gem. Anlage 1.1 und 1.3 des Antrags vom 22.08.2008 genehmigt. Ausgenommen von der Genehmigung sind die in Anlage 1.1 des Antrags vom 22.08.2008 unter 2.2. Preisnachlässe aufgelisteten Preisnachlässe bei Mietzeitbindung (lfd. Nr. 1) sowie der Umsatzpreisnachlass (lfd. Nr. 2).

3. Für CFV, deren beiden Enden sich in demselben Anschlussbereich (ASB) befinden, darf die Entgeltposition „Verbindungslinie“ nicht erhoben werden.

4. Die Entfernungsmesspunkte sind unverzüglich, spätestens zum 01.12.2008 zu veröffentlichen.

5. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.10.2010.

6. Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.

Hinweis: Insoweit gelten die mit Beschluss BK2a-08/009 vom 30.09.2008 genehmigten Entgelte für den Zeitraum vom 01.11.2008 bis 31.12.2008 unverändert fort.

- BK 2a 08-010 -

Beschluss BK2a-08-010 (pdf / 2 MB)

Antrag

Stand: 15.01.2010

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