BK3-12-072 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung

Zugang zum Teilnehmeranschluss (TAL)

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für „Carrier Line Sharing (CLS)“

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 20.04.2012 folgende Entgelte für den Zeitraum ab dem 01.07.2012 beantragt:

1. Carrier Line Sharing (CLS)
BeschreibungNettopreis in Euro
Überlassung, monatlich2,43 €
Übernahme56,52 €
Neuschaltung, ohne Arbeiten am KVz, ohne Arbeiten beim Endkunden74,17 €
Neuschaltung, mit Arbeiten am KVz, ohne Arbeiten beim Endkunden94,97 €
Neuschaltung, ohne Arbeiten am KVz, mit Arbeiten beim Endkunden108,41 €
Neuschaltung, mit Arbeiten am KVz, mit Arbeiten beim Endkunden123,92 €
Kündigung, ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden40,40 €
Kündigung, mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden12,83 €
Zusätzliche Anfahrten im Bereitstellungs- bzw. Entstörungsprozess38,95 €
2. Carrier Line Sharing am KVz (CLS am KVz)
BeschreibungNettopreis in Euro
Überlassung, monatlich2,43 €
Übernahme64,71 €
Neuschaltung, ohne Arbeiten beim Endkunden73,47 €
Neuschaltung, mit Arbeiten beim Endkunden93,50 €
Kündigung, ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden48,59€
Kündigung, mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden12,83 €
Zusätzliche Anfahrten im Bereitstellungs- bzw. Entstörungsprozess38,95 €

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 22.05.2012, 11:30 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.


BKf-12-072

Konsultation und Tenor des vorläufigen Beschlusses

Stand: 25.04.2012

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