BK3-12-072
Beschlusskammer 3 - Aktuelle Entscheidungen
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss (TAL)
TKG § 35 Abs. 7 i. V. m. § 5 S.1;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für „Carrier Line Sharing (CLS)“
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, hat auf die mündliche Verhandlung vom 22.05.2012 folgende Entgeltgenehmigung erlassen:
Ab dem 01.07.2012 werden folgende Entgelte für den gemeinsamen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung („Line Sharing“) am HVt genehmigt:
a) Einmalige Bereitstellungsentgelte Beschreibung Entgelt Übernahme 34,13 € Neuschaltung mit Arbeiten am KVz und ohne Arbeiten beim Endkunden 57,15 € Neuschaltung mit Arbeiten am KVz und mit Arbeiten beim Endkunden 78,60 € Neuschaltung ohne Arbeiten am KVz und ohne Arbeiten beim Endkunden 44,80 € Neuschaltung ohne Arbeiten am KVz und mit Arbeiten beim Endkunden 66,48 €
b) Kündigung
a. mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden: 6,47 €
b. ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden: 28,66 €
c. mit gleichzeitiger Übernahme der betroffenen TAL: 24,90 €
c) Monatliches Überlassungsentgelt: 1,68 €
d) Zusätzliche Anfahrt im Bereitstellungs- bzw. Entstörungsprozess: 28,61 €
Ab dem 01.07.2012 werden folgende Entgelte für den gemeinsamen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung („Line Sharing“) am KVz genehmigt:
a) Einmalige Bereitstellungsentgelte Beschreibung Entgelt Übernahme 35,33 € Neuschaltung ohne Arbeiten beim Endkunden 40,36 € Neuschaltung mit Arbeiten beim Endkunden 58,58 €
b) Kündigung
a. mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden: 6,47 €
b. ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden: 28,86 €
c) Monatliches Überlassungsentgelt: 1,82 €
d) Zusätzliche Anfahrt im Bereitstellungs- bzw. Entstörungsprozess: 28,61 €
BK3f-12-072
BK3-12-072_Final (pdf, 283 KB)
Stand: 22.10.2012