BK3-12-090 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung

Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

Antrag der wilhelm.tel GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Interconnection-Verbindungsleistung B.1 (Terminierung in das Netz der Antragstellerin) sowie für ICAs

Die Antragstellerin beantragt:

  1. Die Entgelte für die Terminierung von Gesprächen in das Netz der wilhelm.tel GmbH werden ab dem 01.12.2012 in der Höhe der seitens der Telekom Deutschland GmbH beantragten Entgelte für die Leistung Telekom-B.1 genehmigt. Für den Fall, dass die Telekom Deutschland GmbH für einzelne Tarifzonen keine Entgelte beantragt hat, werden die mit der Telekom Deutschland GmbH bisher vereinbarten Entgelte genehmigt.

  2. Die Entgelte für die Zusammenschaltung, die Kollokation und den Zutritt werden in der Höhe der seitens der Telekom Deutschland GmbH beantragten Entgelte für diese Leistungen genehmigt.

  3. Die Genehmigung wird befristet auf den 31.03.2013 erteilt.

  4. Die Genehmigung wird unter der auflösenden Bedingung, erteilt, dass die endgültige Regulierungsverfügung vom aktuellen Entwurf abweicht.

  5. Für den Fall, dass ein Entscheidung nicht bis zum 30.11.2012 erfolgt, im Wege der vorläufigen Anordnung nach § 130 TKG die unter Ziffer 1. und 2. genannten Entgelte bis zur endgültigen Entscheidung anzuordnen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3d-12/090 geführt.

Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 26.10.2012, 09.00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Raum 0.10 statt.


BK3d-12/090

Stand: 01.01.2000

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