BK3-12-119 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Endleitung („Inhouse-Verkabelung“)

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 22.11.2012 einen Antrag auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Endleitung („Inhouse-Verkabelung“) eingereicht. Darin beantragt sie die Genehmigung der Entgelte für die Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 2) für den Zeitraum 01.02.2013 bis 31.01.2015.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3f-12/119 geführt.

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Die öffentliche mündliche Verhandlung findet nicht statt.

Mit Zustimmung aller Beteiligten kann auf die Durchführung der öffentlichen mündlichen Verhandlung verzichtet werden.
Die Telekom Deutschland GmbH hat bereits erklärt, dass sie auf die Durchführung verzichtet.


BK3f-12/119

Anlage 1 - Preisliste

Entscheidung

Stand: 17.03.2017

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