BK3-12-119
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Tenor der Entgeltgenehmigung für den Zugang zur Endleitung („Inhouse-Verkabelung“) in dem Verfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn, wegen Genehmigung von Entgelten für den Zugang zur Endleitung („Inhouse-Verkabelung“), hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 31.01.2013 beschlossen:
- Für die Erstellung eines Angebotes werden Entgelte gemäß der von der Antragstellerin veröffentlichten AGB-Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ genehmigt.
- Für die Realisierung des Zugangs zur Endleitung mit Zwischenverteiler werden Entgelte gemäß der von der Antragstellerin veröffentlichten AGB-Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ genehmigt.
- Für die erstmalige Realisierung des direkten Zugriffs zum Abschlusspunkt Linientechnik (APL) ohne Ersatz und mit Ersatz des vorhandenen Verteilers werden Entgelte gemäß der von der Antragstellerin veröffentlichten AGB-Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ genehmigt.
- Bei einer Realisierung des Zugangs zur Endleitung im Rahmen eines vereinbarten Projektes werden Entgelte gemäß der von der Antragstellerin veröffentlichten AGB-Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ genehmigt.
- Für die Kostenbeteiligung an einer Sanierung werden Entgelte gemäß der von der Antragstellerin veröffentlichten AGB-Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ genehmigt.
- Für die Kostenbeteiligung an einem störungsbedingten Austausch eines Kabels bei in einem Kabel gemeinsam geführten Endleitungen werden Entgelte gemäß der von der Antragstellerin veröffentlichten AGB-Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ genehmigt.
- Bei der genehmigten Abrechnung nach Aufwand sind die ausgeführten Tätigkeiten, versehen mit der benötigten Zeit und entsprechendem AGB-Stundensatz, so spezifiziert in der jeweiligen Rechnung aufzulisten, dass dem Auftraggeber die Rechnungsüberprüfung möglich ist.
- Bei der Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ gilt jeweils der Stand vom 25.10.2012.
- Die Genehmigungen unter Ziffern 1. bis 8. sind befristet bis zum 31.01.2016.
BK3f-12/119
Anlage zu BK3-12-119 (pdf, 165 KB)
Stand: 17.03.2017