BK3-15-036
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Kollokationsstrom im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.09.2015 den o. g. Entgeltantrag gestellt.
Beantragt wird die Genehmigung des nachfolgenden Entgelts für Kollokationsstrom für den Zeitraum ab dem 01.12.2015 bis zum 30.11.2016:
Laufendes Entgelt für den Stromverbrauch in Höhe von 0,2223 €/kWh
Abrechnung des laufenden kundenindividuellen Stromverbrauchs
bzw. dasjenige Entgelt, das sich unter Zugrundelegen des dem Antrag als Anlage 4 beigefügten Kostennachweises unter Berücksichtigung der im Zeitpunkt der Genehmigung maßgeblichen EEG-Umlage errechnet.
Anmerkung:
Im Rahmen der Kalkulation dieses Entgeltes wird die gesetzlich vorgegebene EEG-Umlage für das Jahr 2016 mit dem oberen Prognosewert der Informationsplattform der Übertragungsnetzbetreiber in Höhe von 0,0727 €/kWh berücksichtigt, aus dem sich rechnerisch der Wert in Höhe von 0,0718 €/kWh für den beantragten Genehmigungszeitraum ergibt. Es ist davon auszugehen, dass die EEG-Umlage während des Verfahrens – voraussichtlich Ende Oktober 2015 - durch die BNetzA angepasst wird. Sollten die angepasste EEG-Umlage höher liegen, wird das beantragte Entgelt steigen und von uns im laufenden Genehmigungsverfahren neu beziffert werden. Jede Abweichung der tatsächlichen von der prognostizierten EEG-Umlage muss bei der Genehmigung berücksichtigt werden.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-15/036 geführt.
Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 21.10.2015, 14:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.
BK3c-15/036
Stand: 24.09.2015