BK3-17-030
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für IP-basierte Terminierungsleistungen im Mobilfunknetz der Antragstellerin
Die Deutsche Telekom AG hat mit Schreiben vom 07.07.2017 namens und im Auftrag der Telekom Deutschland GmbH beantragt;
die Feststellung, dass die im Zusammenhang mit der IP-basierten Terminierung von Mobilfunkgesprächen im Netz der Telekom Deutschland GmbH entstehenden Entgelte nicht entgeltgenehmigungspflichtig sind.
Hilfsweise beantragt sie rückwirkend ab dem 01.06.2017 die Genehmigung für folgende Entgelte:
- Entgelt für die IP-basierte Terminierung von Sprachverbindungen in das nationale öffentliche Mobiltelefonnetz der Telekom Deutschland GmbH (Leistung T) in Höhe von 1,66 Eurocent/Minute;
- Im Zusammenhang mit der Koppelungsleistung der IP-basierten Mobilfunk-Interconnection fallen analog zur bisherigen Mobilfunk-Koppelung die folgenden beiden Leistungen nach Aufwand an, die auch weiterhin dem Zusammenschaltungspartner in Rechnung gestellt werden sollen:
Maßnahmen zur Errichtung und Änderung der Zusammenschaltung (insbesondere Verkehrsweglenkung und –registrierung) - nach Aufwand
Durchführung von Zusammenschaltungs- und Interoperabilitätstests (einschließlich Anmietung einer Testumgebung) - nach Aufwand
Für die nach Aufwand abzurechnenden Leistungen gilt die Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ der AGB der Telekom, Stand 12.10.2016 (Arbeitsleistungen entsprechend der Qualifikation der Tätigkeit, Fahrleistungen, Einsatz besonderer Messmittel, Material).
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3b-17/030 geführt.
Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 08.09.2017, 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.
Anlage
BK3-17-030_Anlage1_Leistungsbeschreibung der relevanten Leistungen_download (pdf / 134 KB)
BK3-17-030_Anlage2__Preisliste der relevanten Leistungen_download (pdf / 283 KB)
BK3-17-030_Anlage3__Mengen und Umsätze der relevanten Leistungen_download (pdf / 342 KB)
BK3b-17/030
Stand: 20.07.2017