BK3-26-003 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

TKG §§ 48 Abs.1 i.V.m. 192 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für Kollokationsstrom und Entwärmung

Die Telekom Deutschland GmbH hat am 21.05.2026 beantragt, die Entgelte für Kollokationsstrom und Entwärmung gemäß der beigefügten Anlagen zu genehmigen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-26-003 geführt.

Die öffentliche Fassung des Antragsschreibens sowie die Anlage 1 (Preisliste) steht Ihnen nachstehend zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Die übrigen Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden den Verfahrensbeteiligten zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über die Dokumenten-Austauschplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) im Verfahrensordner (BK3a-26-003) bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bnetza.de/bk3aktuell. Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.

Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 09.07.2026, 10:00 Uhr, statt. Die Beschlusskammer beabsichtigt, die Verhandlung in Form einer Videokonferenz durchzuführen (§ 215 Abs. 3 TKG).

Die Beschlusskammer bittet um Anmeldung bei geplanter Teilnahme an das Postfach BK3-Anmeldung-Verhandlung@BNetzA.de bis zum 08.07.2026, 12:00 Uhr. Die erforderlichen Einwahlmöglichkeiten und weitere Details zur Durchführung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter „Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht.

Anlagen
Anlage 1 Preisliste Deckblatt (pdf / 27 KB)
Anlage 1a Preisliste Kollokationsstrom und RLT-Überlassung 21.05.2026 (pdf / 79 KB)

BK3a-26-003

Stand: 26.05.2026

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