BK3-06-011 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren, § 36 Abs. 2 TKG

Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)

Beschluss in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Vodafone D2 GmbH, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf wegen Genehmigung der Entgelte für die Anrufzustellung im Mobilfunknetz der Antragstellerin

  1. Die Entgelte für die Anrufzustellung im Mobilfunk der Antragstellerin werden wie folgt genehmigt:

    1. Verbindungsentgelt für die Terminierung im Netz der Antragstellerin für den Zeitraum vom 30.08. bis zum 22.11.2006: 11 Cent/min.

    2. Verbindungsentgelt für die Terminierung im Netz der Antragstellerin ab dem 23.11.2006: 8,78 Cent/min.

    3. Die in Ziffer 1.1 und 1.2 genehmigten Entgelte dürfen unterschritten werden, wenn ein an eine geographische Rufnummer gerichteter Anruf terminiert wird.

    4. Sonstige Entgelte für den Zeitraum ab dem 30.08.2006:

      Entgelte für Intra-Building-Abschnitte
      Pos. LeistungPreis zzgl. USt.
      1Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2 Mbit/s513,00 Euro
      2Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2 Mbit/s958,00 Euro
      Zentraler Zeichengabekanal
      Pos. LeistungPreis zzgl. USt.
      3Überlassung Zentraler Zeichengabekanal jährlich396,00 Euro
      Entgelt nach Aufwand
      Pos. LeistungPreis zzgl. USt.
      4Entstörung mit Störungsursache außerhalb des Verantwortungsbereiches von Vodafonenach Aufwand




      Andere Leistungen

      Grundpreis Standardfläche
      Pos.LeistungPreis zzgl. USt.
      1Bereitstellung einer Standardfläche einmalig669,53 Euro
      Pos. 2 Jährliche Kaltmiete einer Standardfläche
      (gemäß Leistungsbeschreibung)
      StadtPreis zzgl. USt.
      Frankfurt346,80 Euro
      Düsseldorf326,40 Euro
      Köln287,64 Euro
      Stuttgart281,52 Euro
      München244,80 Euro
      Dortmund244,80 Euro
      Duisburg267,24 Euro
      Hamburg234,60 Euro
      Berlin183,60 Euro
      Dresden172,38 Euro
      Nürnberg244,80 Euro
      Essen170,34 Euro
      Hannover163,65 Euro
      Städte zwischen 100.000 und 500.000 Einwohnern, sowie Bremen und Leipzig140,91 Euro
      Städte mit bis zu 100.000 Einwohnern510,00 Euro
      Allgemeine Betriebskosten
      Pos.LeistungPreis zzgl. USt.
      3Individueller Stromverbrauch, je kWh (Niederspannung) 0,107 Euro
      4Klimatisierung (Raum-Luft-Technik) je kW bereitgestellter Abwärmeleistung jährlich504,52 Euro
      5Bearbeitungspauschale für laufende Bestandsführung und Fakturierung je Standardfläche34,61 Euro
      Jährliche standortunabhängige Nebenkosten für Standardflächen
      Pos.LeistungPreis zzgl. USt.
      6Energiekosten je Standardflächen 156,46 Euro
      7Weitere Betriebskosten 35,46 Euro
      8Sonstige Leistungen nach Aufwand


                   

  2. Die Genehmigung in Ziffer 1.1 ist auflösend bedingt für den Fall, dass 2.1 die im Verhältnis zwischen der Antragstellerin und der Beigeladenen zu 3. mit Beschluss BK 4c-05-071/E22.09.05 vom 01.12.2005 ergangene Anordnung hinsichtlich der Terminierungsentgelte ab dem 30.08.2006 aufgrund des Eintritts der in Ziffer 2. ihres Tenors enthaltenen auflösenden Bedingung ihre Wirksamkeit endgültig verliert oder – bei anderweitig verursachter Aufhebung – verloren hätte, und/oder 2.2 aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in dem unter dem Aktenzeichen 6 C 17.05 geführten Verfahren hinsichtlich der im Verhältnis zwischen der Antragstellerin und der Beigeladenen zu 3. mit Beschluss BK 4c-04-048/
    Z06.07.04 vom 08.11.2004 ergangenen Entgeltanordnung folgt, dass auch die o.g. Entgeltanordnung vom 01.12.2005 nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung hätte ergehen müssen.

    Bei Eintritt einer oder beider dieser Bedingungen gilt an Stelle des in Ziffer 1.1 genannten Entgelts ein Entgelt in Höhe von 9,78 Cent/min.

  3. Die Genehmigung des Entgelts in Ziffer 1.2 ist befristet bis zum 30.11.2007. Die Genehmigung der Entgelte in Ziffer 1.4 ist befristet bis zum 31.05.2007.

  4. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.


BK 3a/b-06/011 E 12.09.06

Antrag und Dokumentenübersicht

Stand: 20.11.2006

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