BK3-06-011
Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren, § 36 Abs. 2 TKG
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)
Beschluss in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Vodafone D2 GmbH, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf wegen Genehmigung der Entgelte für die Anrufzustellung im Mobilfunknetz der Antragstellerin
Die Entgelte für die Anrufzustellung im Mobilfunk der Antragstellerin werden wie folgt genehmigt:
- Verbindungsentgelt für die Terminierung im Netz der Antragstellerin für den Zeitraum vom 30.08. bis zum 22.11.2006: 11 Cent/min.
- Verbindungsentgelt für die Terminierung im Netz der Antragstellerin ab dem 23.11.2006: 8,78 Cent/min.
- Die in Ziffer 1.1 und 1.2 genehmigten Entgelte dürfen unterschritten werden, wenn ein an eine geographische Rufnummer gerichteter Anruf terminiert wird.
Sonstige Entgelte für den Zeitraum ab dem 30.08.2006:
Entgelte für Intra-Building-Abschnitte Pos. Leistung Preis zzgl. USt. 1 Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2 Mbit/s 513,00 Euro 2 Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2 Mbit/s 958,00 Euro Zentraler Zeichengabekanal Pos. Leistung Preis zzgl. USt. 3 Überlassung Zentraler Zeichengabekanal jährlich 396,00 Euro Entgelt nach Aufwand Pos. Leistung Preis zzgl. USt. 4 Entstörung mit Störungsursache außerhalb des Verantwortungsbereiches von Vodafone nach Aufwand
Andere Leistungen
Grundpreis Standardfläche Pos. Leistung Preis zzgl. USt. 1 Bereitstellung einer Standardfläche einmalig 669,53 Euro Pos. 2 Jährliche Kaltmiete einer Standardfläche
(gemäß Leistungsbeschreibung)Stadt Preis zzgl. USt. Frankfurt 346,80 Euro Düsseldorf 326,40 Euro Köln 287,64 Euro Stuttgart 281,52 Euro München 244,80 Euro Dortmund 244,80 Euro Duisburg 267,24 Euro Hamburg 234,60 Euro Berlin 183,60 Euro Dresden 172,38 Euro Nürnberg 244,80 Euro Essen 170,34 Euro Hannover 163,65 Euro Städte zwischen 100.000 und 500.000 Einwohnern, sowie Bremen und Leipzig 140,91 Euro Städte mit bis zu 100.000 Einwohnern 510,00 Euro Allgemeine Betriebskosten Pos. Leistung Preis zzgl. USt. 3 Individueller Stromverbrauch, je kWh (Niederspannung) 0,107 Euro 4 Klimatisierung (Raum-Luft-Technik) je kW bereitgestellter Abwärmeleistung jährlich 504,52 Euro 5 Bearbeitungspauschale für laufende Bestandsführung und Fakturierung je Standardfläche 34,61 Euro Jährliche standortunabhängige Nebenkosten für Standardflächen Pos. Leistung Preis zzgl. USt. 6 Energiekosten je Standardflächen 156,46 Euro 7 Weitere Betriebskosten 35,46 Euro 8 Sonstige Leistungen nach Aufwand
- Verbindungsentgelt für die Terminierung im Netz der Antragstellerin für den Zeitraum vom 30.08. bis zum 22.11.2006: 11 Cent/min.
Die Genehmigung in Ziffer 1.1 ist auflösend bedingt für den Fall, dass 2.1 die im Verhältnis zwischen der Antragstellerin und der Beigeladenen zu 3. mit Beschluss BK 4c-05-071/E22.09.05 vom 01.12.2005 ergangene Anordnung hinsichtlich der Terminierungsentgelte ab dem 30.08.2006 aufgrund des Eintritts der in Ziffer 2. ihres Tenors enthaltenen auflösenden Bedingung ihre Wirksamkeit endgültig verliert oder – bei anderweitig verursachter Aufhebung – verloren hätte, und/oder 2.2 aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in dem unter dem Aktenzeichen 6 C 17.05 geführten Verfahren hinsichtlich der im Verhältnis zwischen der Antragstellerin und der Beigeladenen zu 3. mit Beschluss BK 4c-04-048/
Z06.07.04 vom 08.11.2004 ergangenen Entgeltanordnung folgt, dass auch die o.g. Entgeltanordnung vom 01.12.2005 nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung hätte ergehen müssen.
Bei Eintritt einer oder beider dieser Bedingungen gilt an Stelle des in Ziffer 1.1 genannten Entgelts ein Entgelt in Höhe von 9,78 Cent/min.
- Die Genehmigung des Entgelts in Ziffer 1.2 ist befristet bis zum 30.11.2007. Die Genehmigung der Entgelte in Ziffer 1.4 ist befristet bis zum 31.05.2007.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
BK 3a/b-06/011 E 12.09.06
Stand: 20.11.2006