BK3-09-006 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 25 Abs. 1 und§ 5 TKG
Antrag der Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG auf Anordnung von Entgelten für die Zusammenschaltungsleistung Kabel Baden-Württemberg - B.1 gem. § 25 TKG
hier: Einstellung des Verfahrens

Die Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 12.03.2009 ihren Antrag vom 20.01.2009 auf Anordnung von Entgelten für die Zusammenschaltungsleistung Kabel Baden-Württemberg - B.1 zurückgenommen. Das entsprechende Verfahren ist damit ohne Entscheidung beendet.

BK3-09-006

Antrag

Stand: 19.02.2010

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