BK3-10-093
Zugangsregulierung / Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag des p2-systems GmbH wegen Anordnung des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung mittels eines neu zu errichtenden Schaltverteilers auf dem Hauptkabel gemäß § 25 TKG sowie Anordnung der Entgelte gemäß § 25 TKG für diesen Zugang
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat mit Beschluss vom 12.08.2010 folgende Anordnungsentscheidung gemäß § 25 TKG erlassen:
- Es wird angeordnet, dass die Antragsgegnerin in Bereichen, in welchen die durchschnittliche Entfernung des Hauptverteilers von den einzelnen Teilnehmeranschlusseinheiten so groß ist, dass eine Realisierung von DSL-Anschlüssen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Mbit/s für den Download und 128 kbit/s für den Upload am Hauptverteiler nicht möglich ist, dem Antragsteller Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung an einem näher als dem Hauptverteileran der Teilnehmeranschlusseinheit gelegenen Punkt, nämlich einem von der Antragsgegnerin neu zu errichtenden Schaltverteiler auf dem Hauptkabel zwischen Hauptverteiler und nachfolgenden Kabelverzweiger, gewähren muss.
Es wird angeordnet, dass die Antragsgegnerin dem Antragsteller auf schriftliche Anfrage innerhalb von 4 Wochen maximal für 10 Anschlussbereiche gleichzeitig bezogen auf den jeweiligen Anschlussbereich die folgenden Informationen bereitstellt:
- die Angabe, welche der dem Anschlussbereich zugeordneten Kabelverzweiger über ein gemeinsames Hauptkabel angeschlossen sind,
- die Reihenfolge der Kabelverzweiger an dem Hauptkabel,
- die Längen des Hauptkabels zwischen den jeweiligen Kabelverzweigern,
- die Angabe, ob sich in dem abgefragten Anschlussbereich SOL-Standorte befinden und wie das SOL-Konzept realisiert ist, sowie die Angabe, ob bereits ein Schaltverteiler der Antragsgegnerin aufgebaut ist.
- Stellt die Antragsgegnerin die Informationen gemäß Ziffer 2. nicht innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Anfrage bereit, ist sie zur Zahlung von 500,- € pro abgefragten Anschlussbereich an den Antragsteller verpflichtet, es sei denn, sie weist nach, dass sie die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
- Für fehlerhafte und/oder unvollständige Angaben ist die Antragsgegnerin verpflichtet, dem Antragsteller den Schaden zu ersetzen, welchen diese dadurch erlitten hat, dass sie auf die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Angaben vertraut hat.
- Die Dimensionierung, Ausstattung und der Installationsstandort des zu errichtenden Schaltverteilers werden von Antragsteller und Antragsgegnerin gemeinsam vereinbart. Der Schaltverteiler wird signaltechnisch vor und räumlich in möglichst unmittelbarer Nähe zu einem von dem Antragsteller bestimmten Kabelverzweiger am Hauptkabel installiert, der mit weiteren Kabelverzweigern über dieses Hauptkabel verbunden ist (in Reihe angeschlossene Kabelverzweiger).
- Die Bestellung und Bereitstellung des Schaltverteilers, also die Angebotsaufforderung und Annahme, verbindliche Bestellung und anschließende Bereitstellung erfolgt nach entsprechender Anwendung der Regelungen des Vertrags über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung. Der Antragsteller übernimmt die am Schaltverteiler (als Schnittstelle) aufgeschalteten Teilnehmeranschlussleitungen durch ein oder mehrere von ihr bereitgestellte Zuführungskabel in das eigene Telekommunikationsnetz.
- Im Falle einer Mitnutzung des Schaltverteilers durch die Antragsgegnerin oder andere Netzbetreiber erfolgt eine Kostenaufteilung entsprechend des Vertrages über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung. Die Planung, Bestellung und Bereitstellung von Teilnehmeranschlussleitungen am Schaltverteiler erfolgt nach entsprechender Anwendung der Regelungen des vereinbarten Vertrags über den Zugang zum Teilnehmeranschluss
- Die Planung, Bestellung und Bereitstellung von Teilnehmeranschlussleitungen am Schaltverteiler erfolgt nach entsprechender Anwendung der Regelungen des vereinbarten Vertrags über den Zugang zum Teilnehmeranschluss.
Für die Zugangsleistungen, die die Antragsgegnerin dem Antragsteller aufgrund dieser Anordnungsentscheidung erbringt, werden folgende Entgelte angeordnet:
1. Informationsbereitstellung Position Beschreibung Entgelte 1.1 administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung und Fakturierung 129,54 € 1.2 Ermittlung und Bereitstellung der nachgefragten Informationen, pro Anschlussbereich 59,59 €
2. Gemeinsame Abstimmung Position Beschreibung Entgelte 2.1 administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung und Fakturierung der gemeinsamen Abstimmung einschließlich Begehung 108,97 € 2.2 Gemeinsame Abstimmung über Dimensionierung, Ausstattung und Installationsstandort des neu zu errichtenden Schaltverteilers einschließlich einer Begehung 103,19 €
3. Angebotserstellung Position Beschreibung Entgelte 3.1 administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung 129,54 € 3.2 Erstellung eines Angebots 622,64 €
4. Bereitstellung des Schaltverteilers einschließlich des Schaltverteiler-Zuführungskabels Position Beschreibung Entgelte 4.1 administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung bei der Bereitstellung des Schaltverteilers 105,59 € 4.2 Planung Projektierung und Bauleitung 1.498,20 €
4.3 Errichtung Schaltverteiler
4.3.1 Material (inkl. Beschaffung und Lieferung) Position Beschreibung Entgelte 4.3.1.1 Gehäuse KVz 82a, je Stück 503,18 € 4.3.1.2 HK Material Muffe (500 DA), je Stück 102,09 € 4.3.1.3 HK Material Muffe (1000 DA), je Stück 143,88 € 4.3.1.4 HK Material Muffe (2000 DA), je Stück 143,88 € 4.3.1.5 HK Material Endverschluss (je 100 DA Eingangs- und Ausgangsseite), vorkonfektioniert inkl. Kabel 149,80 € 4.3.1.6 Endverschluss für Zuführungskabel 100 DA, nicht vorkonfektioniert 19,64 € 4.3.1.7 Kabel 100 DA (HK-Anbindung > 10 m) , je Meter 2,41 € 4.3.2 Montageleistungen, fernmeldetechnische Gewerke zur Kappung des Hauptkabels Position Beschreibung Entgelte 4.3.2.1 Montage der Endverschlüsse ankommend und abgehend im Gehäuse montieren, je Stück 17,60 € 4.3.2.2 Herstellung von 1 zu 1 Rangierungen zwischen den Endverschlüssen (je 100 DA) 148,97 € 4.3.2.3 Umschaltung aller Hauptkabel-Doppeladern auf den Schaltverteiler für eingangs- und ausgangsseitige Umschaltung (je 100 DA) 653,53 € 4.3.2.4 Einmessung des Hauptkabelabschnitts zwischen HVt und neuem Schaltverteiler zur exakten Ermittlung der Hauptkabelabschnittsdämpfung 322,74 €
4.4 Herstellung des Zugangs zum Schaltverteiler
4.4.1 Montageleistungen Position Beschreibung Entgelte 4.4.1.1 Kabel über 32 DA bis 200 DA verlegen, je Meter 1,00 € 4.4.1.2 Kabel zum Beschalten vorbereiten, je Stück 2,39 € 4.4.1.3 Komponenten (Zubehör) ein- ausbauen (SKT-Streifen, Trennleisten, EVS, Wrappplatten), je Stück 4,04 € 4.4.1.4 Schneidklemmen beschalten, je Stück 0,65 € 4.4.2 Dokumentation der Übergabe-Endverschlüsse in den Dokumentationssystemen der Deutschen Telekom AG Position Beschreibung Entgelte 4.4.2.1 Megaplan, je Schaltverteiler 19,81 € 4.4.2.2 Megaplan, je EVs 4,95 € 4.4.2.3 KONTES-ORKA, je EVs 2,37 € 4.4.2.4 KONTES-ORKA, je 100 DA 60,42 €
Weitere Leistungen Position Beschreibung Entgelte 4.5 Sonstige Montageleistungen zur Kappung des Hauptkabels und zur Herstellung des Zugangs zum Schaltverteiler für Carrier (einschließlich aller erforderlichen Eigen- und Fremdleistungen mit Ausnahme von Tiefbauleistungen gem. Ziffer 4.6, aller zusätzlichen Materialkomponenten und deren Logistik sowie der Abnahme und Übergabe an den Carrier) 1.947,76 € 4.6 Tiefbauarbeiten für die Aufstellung des Verteilergehäuses, zur Herstellung von Montagegruben, zur Straßen-Unterkreuzung, zur Kabelverlegung (z.B. wenn Schaltverteiler nicht direkt auf dem Hauptkabel installiert werden kann), nach Beendigung der Baumaßnahme (Verhüllen, Verdichten und wiederherstellen der Oberfläche) sowie die Gebühren für die Einholung der Aufstellungsgenehmigung und die Kosten für gesonderte Gutachten nach Aufwand* 5. Ersatzinvestitionen bei Zerstörung und Vandalismus
(Für die Abrechnung gilt die Preisliste „Montage nach Aufwand“ der Deutschen Telekom, Stand 01.01.08)
nach Aufwand 6. Kostenerstattung zur Erhaltung/Wiederherstellung der Servicequalität
(Für die Abrechnung gilt die Preisliste „Montage nach Aufwand“ der Deutschen Telekom, Stand 01.01.08)
nach Aufwand 7. Bereitstellung von Teilnehmeranschlussleitungen am Schaltverteiler für die Bereitstellung der KVz-TAL in den Varianten CuDA 2 Draht hochbitratig und CuDA 4 Draht hochbitratig * Die unter Ziffer 4.6 benannten Positionen der beauftragten Fremdleistungen für die Tiefbauarbeiten, die Gebühren für die Einholung der Aufstellungsgenehmigung sowie die Kosten für gesonderte Gutachten werden durchgereicht.
8. Überlassung von Teilnehmeranschlussleitungen am Schaltverteiler Position Beschreibung Entgelte 8.1 KVz-TAL CuDA 2Dr hochbitratig (7,21 € + 0,83 €) 8,04 €/Monat 8.2 KVz-TAL CuDA 4dr hochbitratig (13,47 € + 1,59 €) 15,06 €/Monat
- Die Anordnung der Entgelte in Ziffer 9. ist befristet bis zum 31.03.2011.
Die Anordnung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass die Parteien sich über die Bedingungen des Zugangs einigen.
BK3-10-093
BK3-10-093_Entgelt (pdf, 3 MB)
Stand: 02.09.2010