BK4-14-059 Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektrizität

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund auf Änderung der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 19.02.2015 folgende Entscheidung getroffen:

Die von der Antragstellerin beantragte Änderung der genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt Kompensationsdrosseln für Spannungshaltung und Netzwiederaufbau (120) wird genehmigt bzw. teilweise genehmigt.

BK4-14/059

weitere Entscheidung

Stand: 21.04.2015

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