BK4-14-059
Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektrizität
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund auf Änderung der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 19.02.2015 folgende Entscheidung getroffen:
Die von der Antragstellerin beantragte Änderung der genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt Kompensationsdrosseln für Spannungshaltung und Netzwiederaufbau (120) wird genehmigt bzw. teilweise genehmigt.
BK4-14/059
BK4-14-059_Beschluss_download (pdf, 2 MB)
Stand: 21.04.2015