BK4-19-047A02 Genehmigung von Investitionsmaßnahmen - Gasbereich
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der Thyssengas GmbH, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 27.05.2022 folgenden Beschluss beschlossen:
1. Die mit Beschluss BK4-19-47 vom 11.08.2020, letztmalig geändert durch Beschluss BK4-19-047A01 vom 01.09.2021, erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „Reversierung der Verdichterstation Rysum und Errichtung einer bidirektionalen Gasdruckregel- und Messanlage in Emden - Projekt Nr. 4/2019" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird gemäß § 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:
Der Tenor zu 1.) des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Tenor ersetzt:
Die Investitionsmaßnahme wird für das Projekt „Reversierung der Verdichterstation Rysum und Errichtung einer bidirektionalen Gasdruckregel- und Messanlage in Emden - Projekt Nr. 4/2019" in der technischen Ausführung des Änderungsantrags vom 28.10.2021 genehmigt.
2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.
3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Die Investitionsmaßnahme wird für das Projekt „Reversierung der Verdichterstation Rysum und Errichtung einer bidirektionalen Gasdruckregel- und Messanlage in Emden - Projekt Nr. 4/2019" in der technischen Ausführung des Änderungsantrags vom 28.10.2021 genehmigt.
2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.
3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-19/047A02
2. Änderungsbeschluss (pdf, 3 MB)
Stand: 02.03.2026