BK4-19-053A01 Genehmigung von Investitionsmaßnahmen - Gasbereich

In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Open Grid Europe GmbH, Kallenbergstraße 5, 45141 Essen, vom 31.03.2022 auf Änderung der nach§ 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt „LNG Anschlussleitung Wilhelmshaven", hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 12.08.2022 beschlossen:

1. Die mit Beschluss BK4-19-053 vom.15.02.2021 erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „LNG Anschlussleitung Wilhelmshaven" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird gemäß§ 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:

a) Der Tenor zu 1.) des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Tenor ersetzt:
Die Investitionsmaßnahme wird für das Projekt „LNG Anschlussleitung Wilhelmshaven" in der technischen Ausführung des Änderungsantrags vom 31.03.2022 genehmigt.
b) Der Tenor zu 2.) des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Tenor ersetzt:
Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2027.

2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.

3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

BK4-19/053A01

Ausgangsbescheid

Stand: 03.03.2026

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