BK4-19-063A02 Genehmigung von Investitionsmaßnahmen - Gasbereich

In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Thyssengas GmbH, Emil-Moog-Platz 13, 44137 Dortmund, vom 27.02.2024 auf Anpassung der Genehmigungsdauer der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt „Netzausbau zur Erhöhung der Kapazität des Netzkopplungspunktes Rheine, Siemensstraße -Projekt Nr. 712019" hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 24.01.2025 beschlossen:

1. Die mit Beschluss BK4-19-063 vom 25.06.2021, letztmalig geändert mit Beschluss BK4-19-063A01 vom 01.09.2021, erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „Netzausbau zur Erhöhung der Kapazität des Netzkopplungspunktes Rheine, Siemensstraße -Projekt Nr. 7 /2019" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird in Bezug auf Tenorziffer 2. gemäß§ 29 AQs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:
Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.
2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.
3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

BK4-19/063A02

Ausgangsbescheid

Stand: 03.03.2026

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