BK4-19-068A02 Genehmigung von Investitionsmaßnahmen - Gasbereich
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Pasteurallee 1, 30655 Hannover, vom 07.03.2025 auf Änderung der nach§ 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt „Kapazitätserweiterung zur Bereitstellung von Einspeisekapazität für LNG-Terminals in Norddeutschland" hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur am 08.12.2025 beschlossen:
1. Die mit Beschluss BK4-19-068 vom 25.06.2021, zuletzt geändert durch Beschluss BK4-19-068A01 vorn 16.03.2022, erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „Kapazitätserweiterung zur Bereitstellung von Einspeisekapazität für LNG-Terminals in Norddeutschland" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird gemäß§ 29 Abs. 2 EnWG
i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:
i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:
Der Tenor zu 1.) des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Tenor ersetzt:
Die Investitionsmaßnahme wird für das Projekt „Kapazitätserweiterung zur Bereitstellung von Einspeisekapazität für LNG-Terminals in Norddeutschland" in der technischen Ausführung des Änderungsantrags vom 07.03.2025 genehmigt.
2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.
3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Die Investitionsmaßnahme wird für das Projekt „Kapazitätserweiterung zur Bereitstellung von Einspeisekapazität für LNG-Terminals in Norddeutschland" in der technischen Ausführung des Änderungsantrags vom 07.03.2025 genehmigt.
2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.
3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-19/068A02
BK4-19-068A02_Aend_Beschluss (pdf, 3 MB)
Stand: 03.03.2026