BK4-21-065 Verfahren zu Sonderformen Netznutzung nach § 12 Abs. 1 i.V.m. §§ 6 ff. SINTEG-V

Antrag auf Festlegung eines Anspruchs auf Erstattung eines wirtschaftlichen Nachteils gemäß § 12 i.V.m. §§ 6 – 10 SINTEG-V

Die Wärme Hamburg GmbH hat mit Schreiben vom 16.12.2021, eingegangen bei der Bundesnetzagentur am 20.12.2021, für die Abnahmestelle Karolinenstr. 38, 20357 Hamburg einen Antrag auf Feststellung eines Anspruchs auf Erstattung eines wirtschaftlichen Nachteils gemäß § 12 i.V.m. §§ 6 – 10 SINTEG-V durch die E.ON Edis Netz GmbH gestellt (Projektname „SINTEG-V 4003“). Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Aktenzeichen BK4-21-065 geführt.

BK4-21-065

Stand: 04.02.2022

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