BK4-26-017
Beschlusskammer 4
Entgeltregulierung
Freistellung Netzentgelte
§ 118 Abs. 6 EnWG;
Veröffentlichung eines Antrags der EnBW Aktiengesellschaft
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart, hat mit Schreiben vom 14.08.2026 die Freistellung von den Netzentgelten auf Grundlage des § 118 Abs. 6 EnWG für das Pumpspeicherkraftwerk Glems beantragt. Der Antrag richtet sich auf die Genehmigung ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Bezugs von elektrischer Energie nach Abschluss der Erweiterungsmaßnahme. Der betreffende Netzbetreiber ist die TransnetBW GmbH, Osloer Straße 15-17, 70173 Stuttgart.
Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-26-017 geführt.
BK4-26-017
Stand: 23.09.2026