BK4-98-013 Genehmigung von Entgelten für zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlußleitung nach § 39 TKG
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung von Entgelten für zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlußleitung nach § 39 TKG hat die Beschlusskammer 4 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post aufgrund der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 09.09.1998 am 30.09.1998 folgenden Beschluss gefasst:
BK4-98-013
BK4-98-013_Beschluss_BF (pdf, 162 KB)
Stand: 16.02.2016