BK4-98-024 Genehmigung von Entgelten für die Gewährung eines besonderen Netzzugangs nach § 39 TKG
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung von Entgelten für für die Gewährung eines besonderen Netzzugangs (Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung) nach § 39 TKG, hat die Beschlusskammer 4 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post aufgrund der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 04.11.1998 am 08.02.1999 folgenden Beschluss gefasst:
BK4-98-024
BK4-98-024_Beschluss_BF (pdf, 2 MB)
Stand: 16.02.2016