BK4-98-024 Genehmigung von Entgelten für die Gewährung eines besonderen Netzzugangs nach § 39 TKG

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung von Entgelten für für die Gewährung eines besonderen Netzzugangs (Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung) nach § 39 TKG, hat die Beschlusskammer 4 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post aufgrund der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 04.11.1998 am 08.02.1999 folgenden Beschluss gefasst:

BK4-98-024

Stand: 16.02.2016

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