BK4-04-076 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren
Zugang zum Teilnehmeranschluss

Entgeltantrag der Deutschen Telekom AG, T-Com vom 22.11.04 bezüglich der Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Endleitung

Die Deutsche Telekom AG, T-Com hat mit Schreiben vom 22.11.04 für den Zeitraum ab dem 01.02.05 einen Antrag auf Genehmigung der o. g. Entgelte gestellt.

Im Einzelnen beantragt die Deutschen Telekom AG, T-Com folgendes zu genehmigen:

1. die Entgelte für die Umschaltungsmaßnahmen bei einer erstmaligen Realisierung des direkten Zugriffs zum APL, bei einer Realisierung mit Zwischenverteiler, bei einer Realisierung des direkten Zugriffs zum APL mit Ersatz des vorhandenen Verteilers sowie im Rahmen eines vereinbarten Projektes gemäß AGB-Preisliste "Sonstige Dienstleistungen" (Abrechnung nach Aufwand).

2. die Kostenbeteiligung an einer notwendigen Sanierung

3. die Kostenbeteiligung an einem störungsbedingten Austausch eines Kabels bei in einem Kabel gemeinsam geführten Endleitungen

Die beantragten Entgeltmaßnahmen werden hiermit veröffentlicht.

Der Antrag kann - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Stab 05), Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, von jedermann werktags (Montag bis Freitag) von 09:00 - 14:00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter den Rufnummern (0228) 14 - 47 11 oder 47 12 eingesehen werden.

Der Text des o. g. Antrages kann außerdem bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Postfach 8001, 53105 Bonn (Fax: 0228 / 14 - 64 71) gegen Kostenerstattung bezogen werden.

BK4d-04-076

Leistungsbeschreibung: Zugang zur Endleitung (pdf / 602 KB)  

Tenor des Beschlusses

Stand: 27.02.2010

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