BK4-07-005 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren
Zugang zum Teilnehmeranschluss

TKG § 36 Abs. 2 i. V. m. § 5 TKG; Entgeltgenehmigungsantrag der Deutschen Telekom AG, T-Com, für den als Line Sharing bezeichneten gemeinsamen Zugang zur TAL

Mit Schreiben vom 20.04.2007 hat die Deutsche Telekom AG, T-Com, einen Antrag auf Genehmigung der Entgelte zur Teilnehmeranschlussleitung für den als Line Sharing bezeichneten gemeinsamen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung gestellt. Gegenstand dieses Antrags sind die monatlichen Überlassungsentgelte sowie die Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte für das Line Sharing. Die DT AG beantragt, die in der Anlage (Preisliste) enthaltenen Entgelte ab dem 01.07.2007 zu genehmigen. Die beantragten Entgeltmaßnahmen werden hiermit veröffentlicht.

Der Antrag auf Genehmigung der Entgelte kann bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur (Raum 12.26), Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, von jedermann werktags (Montag bis Freitag) von 8:00 – 14:00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter den Rufnummern (0228)14 - 4712 oder - 47 16 eingesehen werden. Der Text des o.g. Antrages kann außerdem bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur, Postfach 8001, 53105 Bonn (Fax: 0228/ 14 – 6471) gegen Kostenerstattung bezogen werden.

BK4d-07-005/E20.04.07

Preisliste (pdf / 26 KB)

Tenor des Beschlusses

Stand: 27.02.2010

Mastodon