BK4-07-005
Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren
Zugang zum Teilnehmeranschluss
Tenor der Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur vom 29.06.07 auf Grund des Antrages der Deutschen Telekom AG, T-Com, auf Genehmigung der Entgelte für den gemeinsamen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung („Line Sharing“)
Die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat aufgrund der öffentlich-mündlichen Verhandlung vom 23.05.07 beschlossen:
1. Ab dem 01.07.07 werden folgende Entgelte für den gemeinsamen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung („Line Sharing“) genehmigt:
| Beschreibung | Entgelt |
|---|---|
| Übernahme | 44,73 € |
| Neuschaltung mit Arbeiten am KVz und ohne Arbeiten beim Endkunden | 80,25 € |
| Neuschaltung mit Arbeiten am KVz und mit Arbeiten beim Endkunden | 94,05 € |
| Neuschaltung ohne Arbeiten am KVz und ohne Arbeiten beim Endkunden | 60,82 € |
| Neuschaltung ohne Arbeiten am KVz und mit Arbeiten beim Endkunden | 73,96 € |
| Position | Beschreibung | Entgelt |
|---|---|---|
| a | mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden | 7,67 € |
| b | ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden | 48,65 € |
| c | mit gleichzeitiger Übernahme der betroffenen TAL | 37,26 € |
c) Zusätzliche Anfahrten im Bereitstellungs- bzw. Entstörungsprozess - nach Aufwand
d) Monatliches Überlassungsentgelt - 1,91 €
2. Die Genehmigung der Entgelte ist befristet bis zum 30.06.08
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
BK4d-07-005/E20.04.07
Stand: 27.02.2010