BK5-26-001 Beschlusskammer 5

Price-Cap-Regulierung
Durchführung eines neuen Maßgrößenverfahrens

§ 45 Abs. 6 i.V.m. 80 PostG;

Veröffentlichung der beabsichtigten Entscheidung über die Zusammenfassung von Dienstleistungen und Vorgabe von Maßgrößen für die Price-Cap-Regulierung ab 01.01.2027 für Universaldienstleistungen nach § 16 Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 und Zugangsleistungen nach § 54 PostG

Die derzeit gültigen Entgelte der Betroffenen für die Beförderung von Briefsendungen zum Einzelsendungstarif beruhen auf der Entscheidung der Beschlusskammer 5 (BK5-24/003) vom 11.11.2024 über die Zusammenfassung von Dienstleistungen und der Vorgabe von Maßgrößen für die Price-Cap-Regulierung für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2026, sowie dem Beschluss der Beschlusskammer 5 (BK5-24/015) vom 29.04.2025 zur Genehmigung der Entgelte für Universaldienstleistungen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 und Zugangsleistungen nach § 54 PostG im Rahmen des Price-Cap-Verfahrens. Die Genehmigung ist bis zum 31.12.2026 befristet. Die Entgelte der Betroffenen für Postzustellungsaufträge wurden auf Grundlage eines Einzelgenehmigungsverfahrens mit Beschluss BK5-25/008 vom 23.05.2025 für den Zeitraum 01.07.2025 bis 31.12.2026 genehmigt. Das vorliegende Verfahren dient damit dem Zweck, ab dem 01.01.2027 einen genehmigungslosen Zustand zu vermeiden.

Zur beabsichtigten Entscheidung kann bis zum 30. Oktober 2026 Stellung genommen werden.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK5-26/001 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an:

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 5
53105 Bonn

E-Mail-Adresse: bk5-postfach@bnetza.de

Anlagen
Beabsichtigte Entscheidung (öffentliche Fassung) (pdf / 3 MB)
Anlage 7: Gutachten Frontier Economics Ltd. (pdf / 3 MB)

BK5-26-001

Stand: 12.10.2026

Mastodon