Mit­tei­lung Nr. 6 zum Be­schluss BK6-22-300

Bundeseinheitliche Empfehlungen zur netzorientierten Steuerung nach Tenorziffer 2e, f und g des Beschlusses BK6-22-300

14.04.2025

Mit Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023 im Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG hat die Beschlusskammer 6 die Netzbetreiber verpflichtet, zur Förderung einer bundesweit standardisierten massengeschäftstauglichen Einrichtung und Abwicklung der netzorientierten Steuerung, bundeseinheitliche Empfehlungen nach dem Stand der Technik unter angemessener Beteiligung aller relevanten Marktpartner und in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur zu entwickeln (Tenorziffer 2, BK6-22-300). Nach mehreren Workshops und Konsultationsrunden liegen nun die finalen Empfehlungen des VDE FNN zu den Tenorziffern 2e, 2f und 2g vor.

Konkret sind dies die Empfehlungen

2e. zum standardisierten Vorgehen für die Durchführung der Netzzustandsermittlung auf Basis von Echtzeit-Messwerten in der Niederspannung zur Einhaltung von Mindestanforderungen an deren Sensitivität und Spezifität,
2f. zu der Berechnung des mindestens zu gewährenden netzwirksamen Leistungsbezuges (Mindestleistung) für steuerbare Verbrauchsanlagen nach Ziffer 4.5.1. der Anlage 1 und der im Rahmen der Steuerung nach Ziffer 4.5.2. der Anlage 1 des Beschlusses BK6-22-300 anzuwendenden Berechnungsformel nebst Gleichzeitigkeitsfaktor und
2g. zu dem maximalen Zeitraum zwischen dem Vorliegen des Ergebnisses der Netzzustandsermittlung und dem Auslösen der Reduzierung des netzwirksamen Leistungsbezuges durch den Netzbetreiber gegenüber dem Messstellenbetreiber.

Hinsichtlich der Ausarbeitungen des VDE FNN weist die Bundesnetzagentur darauf hin, dass diese teilweise weitere Aspekte des massengeschäftstauglichen Steuerns, die über das Steuern von Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG bzw. des Beschlusses BK6-22-300 hinausgehen, beinhalten und folglich nicht von der Empfehlung der Bundesnetzagentur umfasst sind. Dies betrifft beispielsweise Aussagen zu der Steuerung von Erzeugungsanlagen.
Die Beschlusskammer empfiehlt allen betroffenen Marktteilnehmer, die oben aufgeführten Empfehlungen des VDE FNN in aus den Tenorziffern ersichtlichen Umfang zu berücksichtigen und bedankt sich beim FNN für deren Erstellung.

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