Mitteilung Nr. 6 zum Beschluss BK6-22-300
Bundeseinheitliche Empfehlungen zur netzorientierten Steuerung nach Tenorziffer 2e, f und g des Beschlusses BK6-22-300
14.04.2025
Mit Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023 im Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG hat die Beschlusskammer 6 die Netzbetreiber verpflichtet, zur Förderung einer bundesweit standardisierten massengeschäftstauglichen Einrichtung und Abwicklung der netzorientierten Steuerung, bundeseinheitliche Empfehlungen nach dem Stand der Technik unter angemessener Beteiligung aller relevanten Marktpartner und in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur zu entwickeln (Tenorziffer 2, BK6-22-300). Nach mehreren Workshops und Konsultationsrunden liegen nun die finalen Empfehlungen des VDE FNN zu den Tenorziffern 2e, 2f und 2g vor.
Konkret sind dies die Empfehlungen
Hinsichtlich der Ausarbeitungen des VDE FNN weist die Bundesnetzagentur darauf hin, dass diese teilweise weitere Aspekte des massengeschäftstauglichen Steuerns, die über das Steuern von Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG bzw. des Beschlusses BK6-22-300 hinausgehen, beinhalten und folglich nicht von der Empfehlung der Bundesnetzagentur umfasst sind. Dies betrifft beispielsweise Aussagen zu der Steuerung von Erzeugungsanlagen.
Die Beschlusskammer empfiehlt allen betroffenen Marktteilnehmer, die oben aufgeführten Empfehlungen des VDE FNN in aus den Tenorziffern ersichtlichen Umfang zu berücksichtigen und bedankt sich beim FNN für deren Erstellung.
--- Ende der Mitteilung ---