BK6-25-287 Besonderes Missbrauchsverfahren gem. § 31 EnWG wegen der Ablehnung eines Netzanschlussbegehrens für eine Batteriespeicheranlage
In dem Besonderen Missbrauchsverfahren der BESS Germany 1 GmbH gegen die 50Hertz Transmission GmbH nach § 31 EnWG wegen der Ablehnung eines Netzanschlussbegehrens für eine Batteriespeicheranlage hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 04.05.2026 die folgende Entscheidung getroffen:
Beschluss vom 04.05.2026 (pdf / 89 KB)
Stand: 09.06.2026