BK7-25-01-011 Verfahren der Beschlusskammer 7

Verlängerung der Frist für die kommerzielle Inbetriebnahme für die LNG-Anlage Stade

Die Beschlusskammer 7 hat im Verfahren auf Verlängerung der Frist zur kommerziellen Inbetriebnahme für die LNG-Anlage Stade am 24.07.2026 (Az. BK7-25-01-011) eine Verschiebung dieser Frist gewährt. Hanseatic Energy Hub (HEH) hatte zuvor einen entsprechenden Antrag bei der Beschlusskammer eingereicht.

Die Europäische Kommission hatte mit Beschluss vom 28.04.2026 (C(2026) 2970 final) entschieden, dass die in der Ausnahmegenehmigung vom 19.09.2022 (BK7-20-107-final) in der Fassung des Änderungsbeschlusses vom 15.02.2024 (Az. BK7-24-01-001) enthaltene Frist für die kommerzielle Inbetriebnahme abzuändern ist.

Die Bundesnetzagentur hat damit den Beschluss der Europäischen Kommission gemäß  Art. 78 Abs. 10 Verordnung (EU) 2024/1789 umgesetzt und am 24.07.2026 einen Änderungsbeschluss bezogen auf die Frist für die kommerzielle Inbetriebnahme nach Maßgabe der von der Europäischen Kommission verlangten Änderungen erlassen. Die übrige Ausnahmegenehmigung bleibt unverändert.

Der am 24.07.2026 erlassene Änderungsbeschluss inkl. Anlage ist in einer um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung veröffentlicht.

Die Entscheidung der Europäischen Kommission (C(2026) 2970 final) vom 28.04.2026 wird in einer um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf der Internetseite der Europäischen Kommission auf der folgenden Internetseite veröffentlicht.

BK7-25-01-011

Verfahrenseinleitung

Stand: 11.08.2026

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