BK7-25-01-012
Verfahren der Beschlusskammer 7
Verfahren zum Widerruf der Genehmigung für die Methodik zur Ausgestaltung der Umlage nach § 35e EnWG
Die Beschlusskammer 7 hat am 01.12.2025 auf Antrag des Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH (THE) ein Verfahren zum Widerruf des Beschlusses vom 29.07.2022 (Az. BK7-22-052; Genehmigung der Methodik zur Ausgestaltung der Umlage nach § 35e EnWG) mit Wirkung zum 01.01.2026 eingeleitet. Hintergrund des Antrages ist das Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes am 28.11.2025. Mit Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung wurde insbesondere festgelegt, dass ab dem 01.01.2026 die dem Marktgebietsverantwortlichen im Zusammenhang mit seinen Aufgaben zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehenden Kosten nach Teil 3a EnWG nicht mehr über ein Umlagesystem sondern von der Bundesrepublik Deutschland erstattet werden (§ 35f EnWG). Mit ihrem Antrag begehrt die THE den Widerruf der Genehmigung der Methodik zur Ausgestaltung der Umlage nach § 35e EnWG um einen Gleichlauf mit der vorgenannten Gesetzesänderung herzustellen. Das Verfahren richtet sich an den Marktgebietsverantwortlichen THE.
Anlage
Widerrufsantrag (pdf / 699 KB)
Weitere Dokumente
Beschluss vom 29.07.2022
Änderungsbeschluss vom 12.03.2024
Änderungsbeschluss vom 11.03.2025
BK7-25-01-012
Stand: 02.12.2025